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Frau am Türrahmen

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Unsere Hausordnung

Regeln und wichtige Informationen rund um Gebäude, Grünflächen und Wohnung finden Sie in unserer aktuellen Hausordnung zum praktischen Download.

Damit sich alle Mieter*innen bei uns wohlfühlen, ist ein rücksichtsvolles, nachbarschaftliches Miteinander wichtig. Bitte behandeln Sie Ihre Wohnung, das Gebäude und die dazugehörigen Grünflächen gut. Welche Regeln gelten und wie wir alle gemeinsam Gefahren abwehren und Schäden vermeiden, haben wir in unserer Hausordnung festgehalten.

  • Vermeiden Sie ruhestörende Geräusche zu jeder Zeit, besonders von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Beachten Sie das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) Berlin in seiner geltenden Fassung.
  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Winterdienst und die Müllabfuhr auch außerhalb dieser Zeiten tätig werden dürfen.
  • Sind störende Geräusche durch Arbeiten in der Wohnung unvermeidbar, so dürfen Sie diese nur werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchführen.
  • Musik jeder Art, auch das Spielen von Musikinstrumenten, darf grundsätzlich nicht zur Störung der übrigen Hausbewohner*innen führen.
  • Die Ruhezeiten gelten auch für die Spiel- und Bolzplätze.

Fenster

Es ist nicht gestattet, in den Fensteröffnungen – auch an den Fensterinnenseiten – Flaggen, Banner, Symbole, Schriftzüge und Ähnliches nach außen zur Schau zu stellen. Unzulässig sind insbesondere Darstellungen oder Symbole, die beleidigend, diskriminierend, extremistisch, volksverhetzend oder geeignet sind, andere Bewohner*innen einzuschüchtern oder zu bedrohen. 

Türen

Private Kameras an Wohnungstüren (z. B. digitale Türspione, Smart Doorbells) sind unzulässig, weil gemeinschaftliche Flächen oder andere Personen erfasst werden können und ggfs. Aufzeichnungen möglich sind. Dies dient dem Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Balkone, Loggien, Terrassen

  • Balkone, Loggien und Terrassen prägen das architektonische äußere Erscheinungsbild des Hauses. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, dieses Bild durch Fahnen, Banner, Plakate, Markisen, Verkleidungen, Katzennetze, Trampoline, Balkonkraftwerke, größere Spielgeräte und Ähnliches zu verändern. Wer z.B. eine Markise, ein Balkonkraftwerk oder Ähnliches an seinem Balkon anbringen möchte, muss die GESOBAU im Vorfeld um Genehmigung bitten. 

    Hier können Sie den Vordruck herunterladen

  • Der Anstrich von Loggien im selbst gewählten Farbton ist nicht gestattet.
  • Das Anbringen von Parabolantennen ist nicht gestattet.
  • Auf den Balkonen und Loggien aufgehängte Wäsche darf von außen nicht sichtbar sein. Bitte achten Sie außerdem darauf, Teppiche, Läufer und ähnliche Textilien nicht auszuklopfen oder über das Geländer zu hängen, da Staub und Schmutz auf darunterliegende Balkone gelangen können.
  • Halten Sie Balkone, Loggien und Terrassen von Schnee frei, damit Gebäude und Wohnung durch die zusätzliche Last und durch Schmelzwasser nicht beschädigt werden.  Balkonentwässerungen müssen freigehalten werden, Laub und Schmutz ist regelmäßig zu entfernen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass auf Balkonen und Loggien keine Nistmöglichkeiten für Vögel, insbesondere Tauben, entstehen. Verunreinigungen, z. B. durch Taubenkot, sind von den Mieter*innen selbst zu beseitigen.
  • Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur innen vor die Fenster und innenseitig auf oder vor die Balkonbrüstung gestellt werden. Dies auch nur, wenn geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die das Herunterfallen der Kästen und Töpfe sowie das Ablaufen von Wasser verhindern.
  • Achten Sie beim Blumengießen auf Balkonen und Fensterbänken darauf, dass das Wasser nicht an den Wandflächen herunterläuft oder andere Balkone und Freiflächen verschmutzt.
  • Beim Rauchen sowie beim Konsum von Cannabis auf Balkonen, Loggien und Terrassen ist Rücksicht auf andere Hausbewohner*innen zu nehmen. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind zu vermeiden. Insbesondere dürfen Rauch und Gerüche nicht in andere Wohnungen oder Gemeinschaftsbereiche gelangen.
  • Die Benutzung von Grillgeräten jeder Art auf Balkonen, Loggien und Terrassen sowie im Innenhof ist verboten.
  • Insbesondere zu Silvester sollten Balkone und Loggien möglichst freigeräumt werden. Bitte lagern Sie dort keine brennbaren Materialien, um Brandgefahren zu vermeiden.

Haustiere

  • Das Halten von Haustieren unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften.
  • Die GESOBAU muss die Haltung von Kleintieren nicht gesondert genehmigen. Dies betrifft zum Beispiel Fische, Vögel oder Hamster.
  • Katzen müssen zwar nicht genehmigt werden, dürfen jedoch nur innerhalb der Wohnung gehalten werden. Katzenstreu darf nur in den Müllbehältern und nicht in den WC-Becken entsorgt werden.
  • Für die Haltung von Hunden bedarf es immer einer Genehmigung durch die GESOBAU. 
    Antrag herunterladen
  • Die Hundehaltung unterliegt dem Hundegesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Bestimmung gefährlicher Hunde. Die Haltung von nach dem Berliner Hundegesetz als gefährlich eingestuften Hunden ist ausgeschlossen.
  • In unseren Wohnanlagen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
  • Lassen Sie Hunde innerhalb der Wohnanlage nie unbeaufsichtigt!
  • Die Hundehalter*in ist dafür verantwortlich, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht durch den Hund gefährdet werden.
  • Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze sowie auf Rasen- und Wiesenflächen mitgenommen werden.
  • Jegliche Verunreinigungen, vor allem durch Hundekot und Tierhaare, müssen von den jeweiligen Haustierhalter*innen im Wohngebäude (Gänge, Hausflure, Aufzüge, etc.) und in der Wohnanlage (Gehwege, Grünanlagen, usw.) beseitigt werden.

Weitere Informationen zur Haustierhaltung bei der GESOBAU

FInden Sie hier

Gemeinschaftseinrichtungen

  • Wir bitten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Haustür immer zu schließen. Halten Sie auch Türen an Nottreppen in Hochhäusern und Türen, die direkt in Keller- und Abstellräume führen, stets geschlossen.
  • In den Kellern sowie auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien (z.B. Benzinkanister) gelagert werden. Dies gilt auch für E-Scooter und andere elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Akku, da von ihnen Brandgefahren entstehen können.
  • Zur Vermeidung von Brandgefahr dürfen Keller, Speicher und ähnliche Räume nicht mit offenem Licht (z.B. Kerzen) betreten werden.
  • Bitte stellen Sie keine Gegenstände auf Dachböden, in Eingangsbereichen, Heizkellern, in Waschküchen, Treppenhäusern sowie Verteilerfluren, Laubengängen und in den Kellergängen ab. Dennoch abgestellte Gegenstände werden durch die GESOBAU als Sperrmüll betrachtet und regelmäßig auf Kosten der Mieter*innen entsorgt.
  • Schalten Sie nach Benutzung der Gemeinschaftsräume das Licht aus.
  • Bei Frostwetter müssen Kellerfenster, sonstige Außenfenster und Außenwandöffnungen geschlossen sein.

Treppenhaus und Flure

  • Um Unfälle zu vermeiden und Rettungswege freizuhalten, ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in Treppenhäusern, Kellergängen und auf Fluren unzulässig. Dies gilt insbesondere für Fahrräder, Mopeds, Kinderwagen, Schuhregale, Pflanzen, Dekorationen sowie Kartons und Müllsäcke.
  • Es dürfen grundsätzlich keine Fußmatten vor die Wohnungseingangstür sowie in die Laufwege im Treppenhaus und Hausflur gelegt werden. Bei Zuwiderhandlung sind die Mieter*innen für etwaige Schäden verantwortlich. Bei einem Unfall, der durch eine Fußmatte und/oder herumstehende Schuhe verursacht wird, haftet die GESOBAU nicht.
  • Wenn Sie beim Transport von Gegenständen Treppen und Flure verschmutzen oder beschädigen, muss dies unverzüglich gereinigt bzw. bei Beschädigung fachgerecht instandgesetzt werden. Darüber hinaus muss eine Meldung an die GESOBAU erfolgen.

Fassade, Fenster

  • Auch die Fassade und die Fenster prägen das äußere architektonische Erscheinungsbild des Hauses. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, das Erscheinungsbild durch die Anbringung von Bannern, Plakaten, Symbolen, Schriftzügen oder Ähnlichem zu verändern.
  • Es ist nicht gestattet, in den Fensteröffnungen – auch an den Fensterinnenseiten – Flaggen, Banner, Symbole, Schriftzüge und Ähnliches in einer Weise nach außen zur Schau zu stellen, die geeignet sind, den Hausfrieden zu gefährden. Unzulässig sind insbesondere Darstellungen oder Symbole, die beleidigend, diskriminierend, extremistisch, volksverhetzend oder geeignet sind, andere Bewohner*innen einzuschüchtern oder zu bedrohen.

Freiflächen

  • Der GESOBAU obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück. Der private Aufbau von festen oder mobilen Spielgeräten, Trampolinen und Schwimmbecken ist daher aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Auch ist das Aufstellen von Stühlen und Gartenmöbeln auf den Freiflächen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen bestehen keine Haftungsansprüche gegenüber der GESOBAU.
  • Wenn Sie den Innenhof für Ihren Aufenthalt nutzen, sorgen Sie bitte dafür, dass dieser ordentlich und sauber hinterlassen wird. Bitte denken Sie auch an die Einhaltung der Ruhezeiten.
  • Das Grillen im Innenhof, auf Balkonen und Terrassen sowie zur Mietwohnung gehörenden Gärten ist nicht erlaubt, da Qualm und Gerüche die Nachbar*innen stören können. Das Grillen ist nur an speziell angelegten und gekennzeichneten Plätzen gestattet.
  • Hochbeete und Bepflanzungen sind nur nach Vereinbarung mit der GESOBAU gestattet, ebenso wie das Aufstellen von Regentonnen, da diese potenzielle Gefahrenquellen darstellen.
  • Das Abstellen von Mietrollern und Mietfahrrädern ist auf unseren Grundstücken untersagt.
  • Das Abstellen von Motorrädern und Motorrollern ist nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Das Abstellen unmittelbar an Hausfassaden ist unter anderem wegen der Brandgefahr nicht gestattet.

Parkplatz und Parkhäuser

  • Für die Benutzung von PKW-Abstellflächen, Parkplätzen, behördlich ausgewiesenen Stellflächen und Parkhäusern gelten Einzelmietverträge, es sei denn es handelt sich um eine frei zugängliche Parkfläche. Es dürfen nur amtlich zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Von den Halter*innen von PKW, Motorrädern und anderen Fahrzeugen wird erwartet, dass unnötiges Hupen, das Laufenlassen von Motoren und lautes Zuknallen von Fahrzeugtüren auf dem Hausgrundstück unterlassen wird.
  • Auf den Parkplätzen und in den Parkhäusern dürfen Fahrzeuge weder gewaschen noch repariert werden. Insbesondere ist das Ausleiten von Flüssigkeiten wie Öl oder Kühlwasser aus dem Fahrzeug verboten.

Umgang mit freilebenden Tieren

  • Bitte füttern Sie weder Tauben noch sonstige freilebende Tiere. Sowohl Schmutz als auch Ungeziefer in der Wohnung und Ratten im Keller können die Folge sein. Futterreste locken Ungeziefer aller Art und besonders Nagetiere an.

  • Kinder sollen außerhalb der Wohnung grundsätzlich auf den vorhandenen Spielplätzen der Wohnanlage spielen.
  • Die Spielflächen der Wohnanlage müssen in einem sauberen Zustand hinterlassen werden.
  • Kinderlärm ist im üblichen Umfang hinzunehmen. Eltern und Erziehungsberechtigte wirken jedoch darauf hin, unnötige oder vermeidbare Störungen insbesondere während der Ruhezeiten zu vermeiden.
  • Beim Fahrradfahren in der Wohnanlage dürfen andere Personen nicht gefährdet werden.
  • Das Fahrradfahren und Fußballspielen auf den Grünanlagen und Hofflächen und unmittelbar vor Hauseingängen ist verboten.r vor Hauseingängen ist verboten.

  • Abfälle dürfen nur in die hierfür bestimmten Müllgefäße entsorgt werden. Bitte schließen Sie diese nach Gebrauch wieder.
  • Insbesondere Küchenabfälle, Asche, umweltschädliche Flüssigkeiten und anderes dürfen nicht im WC-Becken und/oder Spülbecken oder das Erdreich entsorgt werden.
  • Für die Entsorgung von Altglas nutzen Sie bitte die Möglichkeiten an öffentlichen Standorten.
  • Die Müllräume und das Müllplatzumfeld sind ständig sauber zu halten.
  • Lagern Sie Abfälle bis zum Einwerfen in die dafür vorgesehenen Müllbehälter in verschlossenen Behältern in den Mieträumen – nicht im Treppenhaus oder in den Gemeinschaftsräumen.
  • Im Interesse des Umweltschutzes und der Kostenbeschränkung ist es erforderlich, vorhandene Recyclingbehälter zu benutzen und den Müll ordentlich zu trennen.
  • Sperrmüll, z. B. Matratzen, Kisten sowie größere Pappkartons dürfen nicht auf allgemein zugänglichen Flächen im Haus, im Keller oder auf dem Grundstück abgelegt werden. Diese Gegenstände können durch die Stadtreinigung abgeholt werden. Hierzu müssen sich die Mieter*innen selbstständig an die Berliner Stadtreinigung wenden und einen individuellen Termin vereinbaren. Bitte nutzen Sie für die Entsorgung die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigung (BSR).  Muss die Entsorgung durch uns veranlasst werden, hat das eine Erhöhung der Betriebskosten zur Folge.
  • Kisten und Kartons müssen vor dem Einwerfen in die Papiercontainer zerkleinert werden, sodass die Tonne wieder verschließbar ist.
  • Wenn Plastiktüten für den Transport von Papier verwendet werden, müssen diese separat in die gelbe Tonne/Recyclingtonne entsorgt werden.

  • Bitte helfen Sie mit, Gefahren, zum Beispiel durch Frost, Unwetter oder Brandschäden abzuwenden, Beschädigungen am Gebäude, in Treppenhäusern, Hauseingängen und Wohnungen zu vermeiden und Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Fremde zu unterbinden.
  • Wenn Sie derartige Dinge wahrnehmen, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit oder nehmen Sie öffentliche Hilfe durch die Polizei in Anspruch.

Bitte beachten Sie: Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrags. Soweit dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Wohnanlage notwendig und für die Bewohner*innen zumutbar ist, kann die Hausordnung nachträglich geändert werden.
Die hier genannten Verpflichtungen sind während des gesamten Mietverhältnisses gültig und entfallen auch nicht in Abwesenheit der Mieter*in.

Unsere Hausordnung - zum Download und in anderen Sprachen

Vorschaubild der PDF-Datei Unsere Hausordnung (Stand: Juli 2026)

Unsere Hausordnung (Stand: Juli 2026)

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Tipps und Tricks für Ihre vier Wände

Mit unserem praktischen Ratgeber finden Sie schnelle Infos und hilfreiche Tipps zu allen Themen, die rund um's Wohnen wichtig sind.

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Innenaufnahme zeigt eine sitzende Gruppe von vier lachenden Menschen, die beiden Männer der Runde geben sich ein High Five.

unsplash / Toa Heftiba