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Treppenhausgeländer, im Hintergrund eine Wand mit rundem Fenster
Vermietungshinweise

Allgemeine Hinweise zum Vermietungsablauf

Wie geht es weiter, wenn man sich für eine Wohnung interessiert? Wer kann bei der GESOBAU mieten? Wichtige Hinweise lesen Sie hier.

Damit sichergestellt ist, dass Ihre Wohnungswünsche als Mietinteressent*in berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig über das Wohnungsangebot zu informieren und ggfs. wiederholt Ihr Interesse zu bekunden.

Eine Wohnung besichtigen

Interessenten, die sich für eine Wohnungsbesichtigung interessieren, empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen und sich als Interessent bei uns zu registrieren. Sofern Registrierungen für eine konkrete Wohnung vorliegen, bekommen alle anfragenden Interessenten eine Einladungsbenachrichtigung und damit die Möglichkeit, sich einen der frei verfügbaren Termine zu sichern. Sofern alle freien Besichtigungstermine vergeben sind, können wir zunächst keine zusätzlichen Termine anbieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur eine begrenzte Anzahl von Besichtigungsterminen angeboten werden kann.

Unabhängig davon, ob die Terminbuchung erfolgreich war oder nicht, werden wir Sie über den weiteren Ablauf via E-Mail informieren.

Nach der Besichtigung: nächste Schritte

Haben Sie eine Wohnung besichtigt, so bitten wir Sie, uns zeitnah Ihre Entscheidung (Zusage oder Absage) mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hinweise dazu finden Sie in der Tabelle unten.

Nach vollständiger und fristgerechter Vorlage der Unterlagen nehmen wir eine Prüfung und Auswahl der Interessent*innen vor. Die Auswahl erfolgt nach einem Abwägen der Vergabekriterien der sozialen Mischung und Ausgewogenheit der unterschiedlichen Bewohnerstrukturen, jedoch stets unter Berücksichtigung der für die städtischen Wohnungsbauunternehmen geltenden Vermietungsvorgaben (u.a. Wohnraumversorgungsgesetz, Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung).

Sofern Sie als Mietinteressent*in bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt werden konnten, senden wir Ihnen eine Absage.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen kein Anrecht auf die Anmietung einer Wohnung erworben wird.

Mindestalter: Der/die Mietinteressent*in ist mindestens 18 Jahre alt.

Wohnungsgröße: Die Anzahl der später tatsächlich einziehenden Bewohner*innen muss in angemessener Relation zur Wohnungsgröße stehen.

WBS: Wohnungen, die der Wohnberechtigungsschein (WBS-) -Pflicht unterliegen, werden ausschließlich an Inhaber*innen eines WBS vermietet. Sofern Sie nicht bereits über einen WBS verfügen, ist es möglich, die WBS-Berechtigung hier zu prüfen und zu beantragen. Das ausgefüllte Formular mit allen Anlagen nimmt das Bürgeramt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, entgegen. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger und unterschriebener Antrag zeitnah bearbeitet werden kann. Haben Sie Interesse an einem Neubau-Projekt? Dann beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Checkliste "Einzureichende Unterlagen". 

Einkommensgrenzen: Die Bruttowarmmiete einer Wohnung sollte 30 % des Netto-Haushaltseinkommens der Mietinteressent*innen nicht überschreiten.

Besichtigungspflicht: Die gewünschte Wohnung muss mindestens durch eine*n Mietinteressenten*in besichtigt worden sein. Es muss sich dabei um die Person handeln, die später die Wohnung anmieten möchte.

Unterlagen: Die notwendigen Informationen und Unterlagen zu den potentiellen Vertragspartner*innen müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt bitte nur nach Aufforderung (unaufgefordert zugesandte Unterlagen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden und werden entsprechend gelöscht oder vernichtet). Von der unaufgeforderten Übersendung von Original-Dokumenten ist abzusehen. Eine Rückgabe kann nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen können Sie unserer Checkliste entnehmen.

Um den Mietvertrag für die mit Ihnen besichtigte Wohnung abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen Unterlagen zur Prüfung.

Die Zusammenstellung der Unterlagen kann je nach individueller Situation abweichen. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, uns die auf Sie zutreffenden Unterlagen erst nach unserer Aufforderung einzureichen. Bitte senden Sie uns keine Originale zu.

1. Formulare (erhalten Sie von unserem Vermietungsbüro):

  • ausgefüllter Erstkontaktbogen (erhalten Sie vom Vermietungsbüro)

  • ausgefüllte Selbstauskunft (erhalten Sie vom Vermietungsbüro)

  • je eine ausgefüllte Schufa-Klausel pro Vertragspartner

  • ausgefüllte Besichtigungsbestätigung
     

2. Nachweis Mietschuldenfreiheit:

  • Mieter*in: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des derzeitigen Vermieters

  • bei Eigentum: Grundbuchauszug
     

3. Nachweis Einkommen:

  • die letzten drei Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag im Falle des Beginns einer neuen Arbeitsstelle (bitte reichen Sie keine Kontoauszüge ein!)

  • Rentenbescheid

  • Elterngeldbescheid

  • Kindergeldbescheid

  • ALG-Bescheid

  • Bürgergeldbescheid

  • Erklärung zur Kostenübernahme vom Job-Center (Hinweis: Die Kostenübernahme muss sich auf ein konkretes Wohnungsangebot beziehen.)

  • ggf. Nachweis über WBS-Berechtigung*

  • betriebswirtschaftliche Auskunft oder Gewinn- und Verlustrechnung vom Steuerberater, Steuerbescheid oder Bescheid vom Steuerberater bei Selbstständigkeit
     

4. Bei Studierenden/Auszubildenden:

wie oben bzw. zusätzlich

  • Immatrikulations- bzw. Ausbildungsnachweis

  • BAFöG-Bescheid / Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB-Bescheid)

  • falls zutreffend: Unterhaltsbestätigung (keine Bürgschaft!)
     

5. Sonstiges:

  • Foto vom mit einziehenden Hund. (Falls Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, ist vorher eine Erlaubnis von der GESOBAU einzuholen.)

* Die Prüfung der WBS-Berechtigung kann in der Regel von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften selbst durchgeführt werden. Sofern es sich allerdings um eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus handelt, ist die Vorlage einer WBS-Bescheinigung vom zuständigen Wohnungsamt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der WBS-Schein über eine ausreichende Gültigkeit mindestens bis zum jeweiligen Mietbeginn verfügen muss. Welcher Nachweis für die WBS-Berechtigung jeweils notwendig ist, erfahren Sie von unseren Mitarbeiter*innen der Vermietung.

Wir weisen abschließend darauf hin, dass das Ihnen unterbreitete Angebot unverbindlich ist. Auch bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss.

Die GESOBAU AG verlangt keine Provision für die Vermittlung von Wohnungen und bietet ihre Objekte ausschließlich auf folgenden Internet-Seiten an:

Weitere Informationen erhalten Sie im GESOBAU-Flyer „Wir vermieten provisionsfrei“.

Wir vermieten provisionsfrei

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    Für die Vermittlung von Wohnungen zahlen Sie bei der GESOBAU AG keine Provision. Weitere Informationen finden Sie hier im Flyer zum Download.

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