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VSBG

Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Unser Ziel ist es, für alle sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Angelegenheiten einvernehmliche Lösungen zu finden, die auch Ihren Interessen angemessen Rechnung tragen. Bei Fragen oder Beanstandungen wenden Sie sich daher stets zunächst an unsere Mitarbeiter*innen.

Sollte eine gemeinsame Lösung im konkreten Einzelfall nicht erzielt werden können, steht beiden Parteien der Rechtsweg offen. In geeigneten Fällen ist auch ein Mediationsverfahren möglich.

Unabhängig davon möchten wir Sie gemäß § 36 VSBG informieren. Das Gesetz schafft die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle. Zuständig ist 

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
mail(at)verbraucher-schlichter.de

Unsere Beziehungen zum Mieter sind stark von persönlichen Gegebenheiten sowie als kommunales Wohnungsunternehmen in besonderem Maße von landesspezifischen Regelungen bestimmt. Diesen Besonderheiten kann eine bundesweite Schlichtungsstelle im ausschließlich schriftlichen Verfahren nicht gerecht werden. Sollten Sie bei Fragen zu Mieterhöhungen, Mietbelastungen oder Mietrückständen keine gemeinsame Lösung mit Ihre*r*m gewohnten Ansprechpartner*in erreichen können, steht Ihnen für diese Fälle unsere externe Ombudsstelle zur Verfügung:
 

OMBUDSPERSON IM AUFTRAG DER GESOBAU AG:
Dr. Kathrin Niewiarra 


Bitte kennzeichnen Sie Schreiben an die Ombudsperson als "persönlich/vertraulich".

Frau Dr. Kathrin Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke Schaefer
Kurfürstendamm 178/179
10707 Berlin

Tel.: (030) 8871949 0
Fax: (030) 8871949 11
E-Mail: gesobau(at)ombudskanzlei.de

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.ra-elkeschaefer.de

Aus diesem Grunde halten wir die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle nicht für erforderlich und sind dazu weder bereit noch verpflichtet.