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Wohnungssuche
Jobs bei #teamgesobau
Innenaufnahme zeigt zwei lachende Kolleg*innen der GESOBAU im Gespräch.

Infocenter

Alles auf einen Blick: Hier finden Sie Formulare und Dokumente rund um Ihr Mietverhältnis. Ganz praktisch zum Herunterladen.

Einzug, Umzug, Auszug & Untervermietung

Hier finden Sie alles, was Sie rund um Ihren Einzug, Wohnungswechsel oder Kündigung wissen müssen sowie Vordrucke für eine Vertragskündigung oder bei einer Änderung im Mietverhältnis, etwa bei Untervermietung oder Auszug von Personen. 

  • Information zur Namensänderung

    Information zu einer Änderung Ihres Namens

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  • Antrag auf Aufnahme von Personen / Untervermietung

    Antrag auf Aufnahme von Personen in Ihre Wohnung, optional auch in den Mietvertrag als Untermieter*in

    pdf, 2,18 MB
  • Auszug einer Person / Beendigung Untervermietung / Sterbefall

    Information zur Änderung im Mietverhältnis sowie Anlage 1 - Verzichtserklärung

    pdf, 1,20 MB
  • Kündigung Mietvertrag

    Kündigungsschreiben für den Mietvertrag über Ihre Wohnung, Ihr Gewerbe oder Ihren Stellplatz

    pdf, 125,18 KB
  • Infoblatt: So kündigen Sie Ihren Mietvertrag

    pdf, 264,89 KB
  • Infoblatt: Wohnungsverkleinerung leicht gemacht

    pdf, 132,26 KB

Fragen und Antworten

FAQ zur SCHUFA-Auskunft bei der Wohnungsbewerbung

Es ist wichtig, dass Wohnungsbewerber*innen ihre Miete regelmäßig und vollständig zahlen können. Deswegen prüft die GESOBAU die Bonität von Bewerber*innen in manchen Fällen mit einer Einsicht in die SCHUFA-Auskunft. 

Nein. Mit der Anmeldung auf unserem Vermittlungsportal Immomio und dem Ausfüllen der Selbstauskunft willigen Sie ein, dass die GESOBAU vor Abschluss des Mietvertrags eine aktuelle SCHUFA-Auskunft einholen darf. 

Nein. Eine negative SCHUFA-Auskunft ist kein Ablehnungsgrund. 

Die personenbezogenen Daten, die durch eine SCHUFA-Auskunft im Rahmen einer Wohnungsbewerbung zur Verfügung gestellt werden, sind auf unserem Vermittlungsportal Immomio sechs Monate nach Bereitstellung abrufbar. Danach werden sie gelöscht. 

Die SCHUFA-Auskünfte der Mieter*innen werden in der Mieterakte hinterlegt.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA finden Sie online unter https://www.schufa.de/global/datenschutz-dsgvo/

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz

Fragen und Antworten zum Wohnungstauschportal (WTP)

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten und ausführliche Informationen rund um den Wohnungstausch über das Tauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. 

1. Grundlagen und Hintergründe

Das WTP ist Teil der Seite www.inberlinwohnen.de. Es soll Mieter*innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (berlinovo, degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land, WBM) als potenzielle Wohnungstauschpartner zusammenbringen. Der Tauschprozess selbst findet aber außerhalb der Seite über die jeweiligen Wohnungsunternehmen statt. 

Was ist das WTP nicht?

Das WTP kann keinen Wohnungstausch automatisch online durchführen. Es informiert die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften lediglich über einen Tauschwunsch zweier Mietparteien.

Das WTP können ausschließlich Hauptmieter*innen mit einem ungekündigten Mietvertrag bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nutzen.

Mieter*innen, die nicht Hauptmieterin oder Hauptmieter mit ungekündigtem Mietvertrag bei einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft sind, können ihre Wohnung nicht über das Wohnungstauschportal tauschen. 

Grundsätzlich kann für jede Wohnung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein Wohnungstausch angestrebt werden. 
Ob eine Wohnung tatsächlich für einen Tausch geeigent ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss stets im Einzelfall geprüft werden.

Wohnungen, die an bestimmte Anmietungskriterien gebunden sind:

  1. Belegungsgebundene Wohnungen sind geförderte Sozialwohnungen, oft verbunden mit einer Mietpreisbindung, die nur an Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden dürfen. Dabei muss beachtet werden, dass auch im Fall eines vorliegenden WBS für die neue Wohnung (Tauschwohnung) eine neue Prüfung auf Berechtigung erfolgen muss. Ein Rechtsanspruch auf einen Tausch besteht nicht.

Wohnungen, die nicht tauschfähig sind: 

  1.  Wohnungen, deren Hauptmietvertrag vor Beginn des Tauschvorgangs gekündigt worden ist.
  2. Wohnungen, die durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verwaltet werden, aber sich nicht in deren Eigentum befinden (etwa so genannte Trägerwohnungen). 

Die Nettokaltmieten der jeweiligen Tauschwohnungen bleiben unverändert, ein Neuvermietungszuschlag wird nicht erhoben. Wichtig: Eventuell gewährte einkommensabhängige Abschläge können weder auf den jeweiligen Tauschpartner übertragen werden noch werden sie in die neue Wohnung mitgenommen. Darüber hinaus werden in einem Tauschprozess die jeweiligen Einkommensverhältnisse geprüft.

Dies kann der Fall sein, wenn bei Ihrem Tauschpartner – in der Regel auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ von Januar 2024 – einkommensabhängige Sonderregelungen getroffen worden sind. Diese sind aber nicht übertragbar. 

Das hängt von einigen Faktoren ab, beispielsweise auch von der Größe Ihres Haushalts. Wenn Sie mit einem Mehrpersonenhaushalt in eine größere Wohnung ziehen, in der vorher nur eine Person gewohnt hat, werden sehr wahrscheinlich die Betriebskosten und damit die Warmmiete bei Ihnen entsprechend höher ausfallen. Das Gleiche gilt auch, falls Ihr Vormieter eine Mieterhöhung erhalten hat, die erst nach dem Tausch wirksam wird, oder wenn nach dem Tausch eine zuvor stattgefundene Modernisierung abgerechnet wird.

Das hängt von vielen Dingen ab: z.B. davon, wie eng die Suche begrenzt wird, wie groß das Angebot im WTP ist, ob es Instandsetzungsbedarf gibt, wie schnell die Tauschpartner ihre Umzüge organisieren können oder wann alle erforderlichen Unterlagen in den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften vorliegen. 

Hürden für einen Tausch 

3. Schritte zur Tauschentscheidung

Ihre landeseigene Wohnungsbaugesellschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung und klärt mit Ihnen alle weiteren Schritte – z.B. Termine, eine Vorabnahme oder vertragsrelevante Fragen. Grundsätzlich beenden Sie für den Tausch Ihren aktuellen Mietvertrag und schließen für Ihre neue Wohnung einen neuen Mietvertrag ab.

Ist der potenzielle Tauschpartner auch interessiert, wird er sich mit seinen Kontaktdaten bei Ihnen melden, damit Sie weitere Details zu den Wohnungen besprechen können – ggf. bis hin zu Besichtigungsterminen. Erst wenn Sie sich beide einen Tausch vorstellen könnten, gehen Sie über das WTP auf Ihre jeweilige landeseigene Wohnungsbaugesellschaft zu, um die konkreten Tauschschritte auf den Weg zu bringen.

Wenn beide Tauschpartner die neuen Mietverträge unterschrieben haben. Dann kann der Tausch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Solange nicht beide Parteien neue Mietverträge unterschrieben haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem potenziellen Tauschpartner über den Abbruch des Tauschversuchs verständigen. Der Tausch kommt dann nicht zustande, und alles bleibt, wie es ist.

Ihre landeseigene Wohnungsbaugesellschaft wird alle hierzu notwendigen Schritte – z.B. die Vorabnahme – mit Ihnen abstimmen.

Ihr Vermieter steht Ihnen mit Ihrem Tauschwunsch beratend zur Seite. Darüber hinaus liegen aber alle mit der unmittelbaren Umsetzung zusammenhängenden Maßnahmen und Schritte – z.B. die Planung oder Finanzierung von Umzügen – in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Tauschpartner.

Sollten Sie für Ihre alte Wohnung eine Kaution gezahlt haben, wird Ihnen diese bei Vorliegen aller Auszahlungsvoraussetzungen gemäß den vertraglichen und rechtlichen Regelungen ausgezahlt. Für die neue Wohnung ist grundsätzlich eine Kaution entsprechend der mietvertraglichen Regelungen zu hinterlegen.

2. Anmeldung und Erstellen eines Tauschangebots

Schritt 1: Sie registrieren sich beim WTP unter https://www.inberlinwohnen.de/register

Schritt 2: Sie verifizieren sich mit der bei Ihrer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft hinterlegten E-Mailadresse, Ihrer Mietervertragsnummer, Ihrem Namen sowie Ihrem Mietvertragsbeginn. Nach Zustimmung über einen Bestätigungslink erhalten Sie Zugang zum WTP. Dieses Verfahren ist notwendig, um sicherzustellen, dass nur Mieter*innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Zugang zum WTP haben. 

Es werden nur Daten gespeichert und verarbeitet, die für den Tausch unbedingt erforderlich sind. Dabei werden selbstverständlich die geltenden rechtlichen Regelungen befolgt. 

Auf der Internetseite www.inberlinwohnen.de finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Seite und das WTP. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre landeseigene Wohnungsbaugesellschaft.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, wo man Sie bei der Hinterlegung einer Mailadresse unterstützt. 

Bitte suchen Sie zunächst Unterstützung in Ihrem Familien- oder Freundeskreis. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht haben, wenden Sie sich bitte an Ihre landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Dort wird man gemeinsam mit Ihnen in den Räumen der Wohnungsgesellschaft Ihren Tauschwunsch bearbeiten.

4. Mögliche Hürden beim Tausch

Falls in einer oder sogar in beiden potenziellen Tauschwohnungen Instandsetzungsmaßnahmen notwendig sein sollten, kann das den Prozess verlangsamen. Auskunft hierzu geben die jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften. 

Eine belegungsgebundene Wohnung kann auch bei einem Tausch nur an Personen vergeben werden, die hierzu eine Berechtigung (WBS) haben. Bitte beachten Sie, dass ein WBS in solchen Fällen nicht auf die neue Wohnung übertragen werden kann, sondern die Berechtigung neu zu prüfen ist.

Ein Anspruch auf Abstandszahlung besteht nicht. Wie bei jedem Umzug, sollten Sie sich gut überlegen, ob und zu welchen Konditionen Sie Gegenstände des Vormieters übernehmen wollen. Sie sollten dazu eine privatrechtliche Vereinbarung mit Ihrem potenziellen Tauschpartner abschließen. Ggf. kann Ihre landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Sie dabei mit einem Formular unterstützen.

In diesem Fall kann nur getauscht werden, wenn alle Hauptmieter mit diesem Schritt einverstanden sind. Spätestens, wenn der Tausch konkret wird bzw. Sie mit dem Tauschwunsch an Ihren Vermieter herangetreten sind, sollte dieses Einverständnis hergestellt worden sein. Eine Wohnung kann nur einmal mit Ihrer Mietvertragsnummer im WTP eingestellt werden.

Erklärvideos

Einzug

Multimediaanschlüsse einfach erklärt

Geld & Zahlungen

Hier finden Sie alles rund um SEPA, Nebenkosten und dem Leistbarkeitsversprechen.

  • Erteilung SEPA-Lastschriftmandat

    Vordruck für die Erteilung / Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats für Mietzahlungen

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  • Anpassung Nebenkosten

    Vordruck für die Anpassung der Vorauszahlung Ihrer monatlichen Nebenkosten

    pdf, 1,13 MB
  • Leistbarkeitsversprechen: Anlagen für eine Härtefallprüfung

    Erklärung über Haushaltsangehörige/Einkommenserklärung sämtlicher in Ihrer Wohnung wohnenden Personen

    pdf, 2,35 MB

Einbau & Umbau

Was ist zu beachten, wenn ich bauliche Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen möchte? Alle wichtigen Informationen sowie Anträge finden Sie hier. 

  • Antrag Genehmigung einer baulichen Veränderung

    Antrag zur Genehmigung baulicher Veränderungen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Gewerbe

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  • Antrag zur Genehmigung eines Wasserbetts

    Antrag zur Genehmigung eines Wasserbetts

    pdf, 120,50 KB

Hund, Katze & Co.

Welches Tier darf bei mir wohnen und welches nicht? Und wie kommen tierische und menschliche Nachbar*innen gut miteinander aus, ohne dass sich jemand gestört fühlt? Hier finden Sie das Antragsformular sowie wichtige weiterführende Informationen rund um Haustiere bei der GESOBAU.

  • Antrag Hundehaltung

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Hundehaltung in Ihrer Wohnung

    pdf, 126,16 KB

Erklärvideo

Haustiere

Rund ums Wohnen

Hier finden Sie alles rund um den Alltag in Ihrer Wohnung, Ihrer Nachbarschaft: Vom Lärmprotokoll über Ruhezeiten bis hin zu Sicherheitstipps und mehr.

  • Lärmprotokoll (Vordruck)

    Vordruck zum Führen eines Lärmprotokolls

    pdf, 1,08 MB
  • Infoblatt: Heizen und Lüften

    pdf, 238,57 KB
  • Infoblatt: Müll richtig trennen

    pdf, 1,42 MB
  • Infoblatt: Rauchwarnmelder

    pdf, 249,60 KB

Erklärvideos

Ruhezeiten und Lärm

Müll richtig trennen

Heizen und Lüften

Strom sparen einfach erklärt

Sicherheit

Brandschutz