In der Satzung der GESOBAU sind die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex festgeschrieben. Ziel ist es, Korruption und Wirtschaftskriminalität vorzubeugen und für Nachhaltigkeit zu sorgen. Zudem haben wir seit 2005 eine unabhängige, externe Ombudsperson berufen. Zusätzlich sind in unserer Unternehmenskultur acht Werte fest verankert, die maßgeblich in unser unternehmerisches Handeln hineinwirken.
Als wichtiges Steuerungsinstrument der Landesregierung und darüber hinaus als Aktiengesellschaft sind wir neben dem Aktienrecht auch uns selbst gegenüber verpflichtet, ethisch, rechtlich, wirtschaftlich und für das Gemeinwesen zu handeln. Dies setzen wir nicht nur bei unseren Mitarbeiter*innen, sondern auch bei unseren Auftragnehmer*innen voraus.
Zertifiziertes Compliance-Management-System nach ICG Standard
Die Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtshaft (ICG) bestätigt der GESOBAU AG mit der Zertifizierung "Compliance Management" eine gelungene Implementierung des ICG-zertifizierten Wertemanagements in ihre Geschäftsprozesse. Wichtige Bausteine bilden dabei ethische Grundsätze wie Fairness, Nachhaltigkeit, Leistungsbereitschaft, Qualitätsorientierung und unternehmerische Verantwortung. Außerdem werden besondere Anforderungen für Immobilienunternehmen berücksichtigt, die zum Beispiel Regelungen für Interessenkonflikte bei Transaktionen oder Auftragsvergaben umfassen. Die GESOBAU AG verfolgt seit Jahren eine transparente Unternehmenspolitik, wozu auch die regelmäßige Publikation unseres Nachhaltigkeits- und Geschäftsberichts zählt.
Unser Code of Conduct
Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeiter*innen als auch von unseren Auftragnehmer*innen, dass sie sich an gültige Gesetze, Vorgaben und ethische Standards halten. Im vorliegenden Code of Conduct sind die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie für unser Verhalten gegenüber Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit zusammengefasst. Er bietet Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen einen Orientierungsrahmen.
Diese Werte leiten unsere Arbeit:
Externe Ombudsstelle im Auftrag der GESOBAU
Bereits seit 2005 können sich Personen, die einen Verdacht oder Kenntnis über einen möglichen Regelverstoß bei der GESOBAU haben, an unsere unabhängige Ombudsstelle wenden. Alle Hinweise von Mitarbeiter*innen und Auftragnehmer*innen werden von RA Fabian Tietz vertraulich geprüft. Als unabhängige Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unterliegt die Ombudsperson der Schweigepflicht.
Revision und Compliance
Nicht alle Anliegen fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Für alle anderen Hinweise steht Ihnen unsere Compliance-Funktion als Ansprechperson zur Verfügung – unabhängig davon, ob Sie Bürger*in, Interessent*in, Mieter*in, Mitarbeiter*in oder Auftragnehmer*in sind.
Wir kümmern uns um Hinweise, die sich auf die Integrität der GESOBAU beziehen, insbesondere:
- mögliche Verstöße gegen interne Vorgaben oder gesetzliche Pflichten,
- Prozesslücken oder Risiken im Betriebsablauf,
- Hinweise zu Fehlverhalten oder Compliance-Themen allgemein.
Wir prüfen Ihre Hinweise sorgfältig und leiten – wenn nötig – die nächsten Schritte ein.
Wichtig zu wissen
Die Compliance-Funktion ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Reine Beschwerden (z. B. zu Mietangelegenheiten, Service oder technischen Themen) leiten wir an die jeweils zuständigen Fachbereiche weiter, damit sie dort zeitnah bearbeitet werden können.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen sicheren, verantwortungsvollen und regelkonformen Umgang mit möglichen Regelverstößen zu gewährleisten.