Rund 60 Prozent aller Berliner*innen haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) – viele wissen das aber gar nicht. Je nach Haushaltsnettoeinkommen werden in Berlin fünf Wohnberechtigungsscheine vergeben:
WBS 100, WBS 140, WBS 160, WBS 180 und WBS 220.
Auch für mittlere Einkommen: Mieten Sie eine geförderte Wohnung mit WBS 220
Seit 2025 gibt es mit dem WBS 220 einen neuen Wohnberechtigungsschein, der sich gezielt an Menschen mit mittlerem Einkommen richtet. Dadurch haben deutlich mehr Berliner*innen als bisher die Möglichkeit, eine geförderte Neubauwohnung zu einer Nettokaltmiete von maximal 11,50 Euro pro Quadratmeter anzumieten. Machen Sie also unbedingt den WBS-Schnell-Check:
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Bessere Aussichten auf eine passende Wohnung
Als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft vermietet die GESOBAU in Berlin einen großen Teil ihrer Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS erhöht nicht nur die Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten, sondern kann bei geförderten Wohnungen auch zu einer geringeren Miete führen als ohne WBS.
Kurz gesagt: Mit einem WBS können Sie Ihre Chance auf eine Mietwohnung in Berlin erhöhen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum WBS finden Sie in den FAQ auf dieser Seite. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Berliner Senats. Dort können Sie auch direkt einen WBS-Antrag stellen.
In Berlin gibt es fünf verschiedene Wohnberechtigungsscheine, die je nach jährlichem Haushaltsnettoeinkommen des betreffenden Haushalts ausgestellt werden.
Dabei darf das jährliche Haushaltsnettoeinkommen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Manche Einkommensarten, wie bspw. Kindergeld, bleiben bei der Berechnung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt.
| WBS-Variante | WBS 100 | WBS 140 | WBS 160 | WBS 180 | WBS 220 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ein-Personen-Haushalt | 12.000 € | 16.800 € | 19.200 € | 21.600 € | 26.400 € |
| Zwei-Personen-Haushalt | 18.000 € | 25.200 € | 28.800 € | 32.400 € | 39.600 € |
| Drei-Personen-Haushalt | 22.100 € | 30.940 € | 35.360 € | 39.780 € | 48.620 € |
| Vier-Personen-Haushalt | 26.200 € | 36.680 € | 41.920 € | 47.160 € | 57.640 € |
| Fünf-Personen-Haushalt | 30.300 € | 42.420 € | 48.480 € | 54.540 € | 66.660 € |
| Kinderzugschlag pro Kind | 500 € | 700 € | 800 € | 900 € | 1.100 € |
Der WBS 220 richtet sich an insbesondere an Menschen mit mittlerem Einkommen. Der folgenden Tabelle können Sie detailliert entnehmen, ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen WBS 220 hat.
Ermitteln Sie Ihre individuelle Einkommensgrenze (jährliches Jahresnettoeinkommen), indem Sie die Zelle mit der Anzahl an Erwachsenen (E) und Kindern (K) auswählen, welche Ihrem Haushalt entspricht. Wenn Ihr Haushalt mehr als fünf Personen umfasst, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze für jeden weiteren Erwachsenen um 9.020 Euro und für jedes weitere Kind um 10.120 Euro.
| Haushalt | Erwachsene | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder |
|---|---|---|---|---|---|
| Ein-Personen-Haushalt | 26.400 € (1E) | ||||
| Zwei-Personen-Haushalt | 39.600 € (2E) | 40.700 € (1E, 1K) | |||
| Drei-Personen-Haushalt | 48.620 € (3E) | 49.720 € (2E, 1K) | 50.820 € (1E, 2K) | ||
| Vier-Personen-Haushalt | 57.640 € (4E) | 58.740 € (3E, 1K) | 59.840 € (2E, 2K) | 60.940 € (1E, 3K) | |
| Fünf-Personen-Haushalt | 66.660 € (5E) | 67.760 € (4E, 1K) | 68.860 € (3E, 2K) | 69.960 € (2E, 3K) | 71.060 € (1E, 4K) |
Aktuelle Wohnungsangebote mit WBS 220
Im Cecilien-Carré in Hellersdorf entstehen aktuell 162 geförderte Neubauwohnungen, davon 81 Wohnungen, die mit dem WBS 220 angemietet werden können.
Bonava
Beispiele für erfolgreiche WBS-Anträge
Familie mit einem Kind
Ein 3-Personen-Haushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von insgesamt 4.100 € hat mit dem WBS 220 gute Chancen auf eine 3-Zimmer-Wohnung.
Alleinerziehend mit Kind
Ein 2-Personen-Haushalt mit 2.100 € Haushaltsnettoeinkommen im Monat findet mit einem WBS 140 eine passende 2-Zimmer-Wohnung.
Zwei Erwachsene ohne Kinder
Ein 2-Personen-Haushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.600 € hat es mit dem WBS 180 einfacher, eine 2-Zimmer-Wohnung zu finden.
Familie mit zwei Kindern
Ein 4-Personen-Haushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von insgesamt 2.250 € findet mit einem WBS 100 eine passende 3- oder 4-Zimmer-Wohnung.
Familie mit einem Kind
Mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 € findet ein 3-Personen-Haushalt dank des WBS 160 eine passende 3-Zimmer-Wohnung.
Alleinerziehend mit Kind
Ein 2-Personen-Haushalt mit 2.800 € Nettoeinkommen im Monat findet mit einem WBS 220 eine passende 2-Zimmer-Wohnung.
Die wichtigsten Fragen zum WBS
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ermöglicht Menschen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen eine geförderte und damit günstigere Wohnung in Berlin zu finden. Geförderte Wohnungen werden zu Nettokaltmieten ab 6,50 EUR/qm vermietet.
Mit einem gültigen WBS können Sie sich auf diese Wohnungen bewerben und so Ihre Chancen auf passenden und bezahlbaren Wohnraum erhöhen. Je nach Einkommen und persönlicher Situation bzw. Anzahl der Personen im Haushalt gibt es verschiedene WBS-Arten.
Die verschiedenen Berliner Wohnberechtigungsscheine sowie die jeweiligen Einkommensgrenzen für das jährliche Haushaltsnettoeinkommen finden Sie hier.
Mit unserem WBS-Schnell-Check erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung, ob und welcher WBS zu Ihrer individuellen Haushaltszusammensetzung passt.
Anspruchsberechtigt sind
- deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger*innen
- Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr können ebenfalls einen WBS beantragen.
- Auch Geflüchtete mit subsidiären Schutz, Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft haben unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen der Berliner Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Möglichkeit, einen WBS zu erhalten.
Antragsstellende müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder beabsichtigen, nach Berlin zu ziehen.
Den Antrag stellen Sie beim Wohnungsamt des Berliner Bezirks, in dem Sie wohnen. Bewerber*innen von außerhalb Berlins können bei allen Berliner Wohnungsämtern einen Antrag stellen.
Der WBS-Antrag ist kostenlos und kann neben dem Postweg auch direkt online erledigt werden. Wo Sie Ihren WBS beantragen können, erfahren Sie ebenfalls auf der verlinkten Website des Berliner Senats.
Die Bearbeitung durch das Bezirksamt kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie demnach, dass Sie Ihren Wohnberechtigungsschein rechtzeitig beim zuständigen Wohnungsamt beantragen und rechnen Sie Wartezeiten mit ein. Der WBS sollte bereits bei der Wohnungsbewerbung vorliegen.
Ein WBS ist ein Jahr gültig.
Wichtig: Der WBS muss bei Mietvertragsbeginn noch gültig sein.
Nach erfolgreicher Bewerbung auf eine geförderte Wohnung ist der Vermieter verpflichtet, den Original-WBS des Mietenden einzubehalten.
Im besten Fall sollte der WBS bereits bei der Wohnungsbewerbung vorliegen. Spätestens zum Beginn des Mietvertrags muss er dem Vermieter im Original übergeben werden.
Nein. Ein WBS ist die Voraussetzung, um sich auf geförderte Wohnungen zu bewerben. Einen Anspruch auf eine Wohnung begründet er nicht.
Bitte beachten Sie, dass der Wohnberechtigungsschein auf seine Echtheit geprüft wird. Sollten berechtigte Zweifel an der Echtheit des Wohnungsberechtigungsscheins bestehen, behalten wir uns vor, den WBS zur Überprüfung an das zuständige Wohnungsamt weiterzuleiten. Entsprechende Datenschutzhinweise dazu finden Sie hier und hier.