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Compliance

Integer und fair

Die wichtigen Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Satzung der GESOBAU festgeschrieben. Ziel dieser Bestimmungen ist es, Korruption und Wirtschaftskriminalität vorzubeugen und für Nachhaltigkeit zu sorgen. Bereits 2005 hat die GESOBAU eine unabhängige, externe Ombudsperson berufen.

Unser Code of Conduct

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, werteorientiertes Handeln und ein Bewusstsein für die soziale Verantwortung als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft bilden die Grundsteine für den Unternehmenserfolg der GESOBAU. Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeiter*innen als auch von unseren Auftragnehmer*innen, dass sie sich an gültige Gesetze, Vorgaben und ethische Standards halten.

Im vorliegenden Code of Conduct sind die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie für unser Verhalten gegenüber Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit zusammengefasst. Er bietet Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen einen Orientierungsrahmen:

1. Präambel

Der CoC bildet die Grundlage unseres Compliance-Managements und bietet uns Orientierung für die Gestaltung unserer Geschäftstätigkeit in Einklang mit unseren Werten und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
Seit vielen Jahren steht die GESOBAU für Werte, die fest in der Unternehmenskultur verankert sind. Sie drücken sich in unserem unternehmerischen Handeln sowie im kommunikativen Umgang mit Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Partnern und der Öffentlichkeit aus. Unsere Werte bilden zudem den Rahmen, wie wir z.B. etwa in Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über unser Unternehmen berichten.
Bereits seit 2010 verfolgen wir eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie, die uns als Leitfaden für unternehmerische Entscheidungen dient. Unser Compliance-Management, das wir ebenfalls in den vergangenen Jahren stark werteorientiert ausgebaut und mit Mitarbeiter*innen diskutiert haben, bietet Orientierung bei unserem täglichen Handeln. 
In den Jahren 2014 und 2015 haben sich alle GESOBAU-Beschäftigten intensiv in einer Wertediskussion auseinandergesetzt. In Workshops haben wir Kolleg*innen Werte definiert und aufgetretene Differenzen offen angesprochen. Das Ergebnis: Acht Werte haben sich als wesentlich für die GESOBAU herausgestellt, die von den Beteiligten am häufigsten genannt wurden:

Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wertschätzung, Ehrlichkeit, Nachhaltigkeit, Verantwortung, Transparenz, Vertrauen 
Mehr über unsere Werte

Unsere gemeinsame Aufgabe besteht darin, uns beständig weiterzuentwickeln. Das betrifft unsere Fähigkeiten, unser Verhalten und auch unser Denken. Als Voraussetzungen für ein nachhaltiges Arbeiten mit den gemeinsam festgelegten Werten sind soziale Kompetenz im Umgang miteinander, Fehlertoleranz und die Darlegung der gegenseitigen Erwartungen erforderlich.

2. Integrität unseres Geschäftsgebarens

Alle Mitarbeiter*innen der GESOBAU sind verpflichtet, die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften, die unternehmensinternen Richtlinien, Anweisungen und Anordnungen inklusive dieses CoC zu beachten und im Einklang mit unseren Werten ihr Handeln danach auszurichten.

Zum Schutz der Reputation der GESOBAU AG müssen wir sicherstellen, dass unsere Beziehungen zu Dritten beanstandungslos sind. Private Interessen und Interessen der GESOBAU sind strikt voneinander zu trennen. Situationen, die zu einem Konflikt zwischen persönlichen Interessen und den Interessen der GESOBAU führen können sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Auch der bloße Anschein eines Interessenkonflikts muss vermieden werden. Bei Kontakten mit Stakeholdern sowie Kolleg*innen, Mieter*innen oder Lieferanten handeln wir im besten Sinne der GESOBAU und schließen jeden persönlichen Vorteil aus. Dies gilt auch im Verhältnis zu Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen. Um Interessenkonflikte aufzulösen gibt es die Möglichkeit seinen Vorgesetzen, die Abteilung Revision & Compliance, den Vorstand oder die externe Ombudsperson zu informieren. Dabei achten wir auf einen transparenten Umgang mit Konflikten.

Die GESOBAU toleriert keinerlei Form von Korruption oder unerlaubter Einflussnahme. Wir sind verpflichtet, die geltenden Gesetze gegen Korruption, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bestechung und Bestechlichkeit, Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung, einzuhalten.
Das bedeutet, dass wir weder direkt noch über Dritte Bestechungsgelder annehmen. Die Zahlung von Schmiergeldern im Namen der GESOBAU ist ebenfalls verboten. Diese Bestimmungen gelten insbesondere auch für die Annahme von Geschenken, Einladungen oder sonstigen Vorteilen. Diese müssen immer im Rahmen des üblichen sozialadäquaten Geschäftsverkehrs erfolgen. Niemals dürfen diese Zuwendungen eine geschäftliche Entscheidung beeinflussen oder den Anschein einer solchen Entscheidung erwecken. 
Sämtliche Geschenke oder Einladungen im Verhältnis zu Amtsträger*innen oder staatlichen Organisationen sind grundsätzlich untersagt.

Die GESOBAU kommt den gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten. Mitarbeiter*innen dürfen weder allein
noch mit anderen Handlungen begehen, die gegen die Vorschriften zum Verbot von Geldwäsche verstoßen. Bei ungewöhnlichen finanziellen Transaktionen, die einen Geldwäscheverdacht begründen können oder bei anderen Zweifeln über die Zulässigkeit von Transaktionen sind alle Mitarbeiter*innen angehalten, frühzeitig den Vorstand oder die Abteilung Revision & Compliance zu informieren und dies prüfen zu lassen. 
Bargeldgeschäfte, insbesondere in Verbindung mit Immobilienankäufen, sind grundsätzlich untersagt.

Für die Vermittlung von Wohnungen zahlen Interessent*innen beibder GESOBAU keine Provision. Mitarbeiter*innen weisen Zuwendungen wie Geld und Geschenke von Wohnungsinteressent*innen strikt zurück. Bestechungsversuche sanktionieren wir konsequent und behalten uns auch den Ausschluss von der Wohnungsvergabe vor.

3. Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Unser Umgang mit Kolleg*innen, Mieter*innen, Geschäftspartnern und anderen externen Stakeholdern muss durch Respekt und Wertschätzung geprägt sein. Niemand darf aufgrund seiner Nationalität, Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung oder Behinderung oder aufgrund seines Geschlechts oder Alters diskriminiert oder benachteiligt werden. Die GESOBAU AG fördert eine Kultur der Chancengleichheit und respektiert die Strukturen, Gebräuche und Traditionen anderer Kulturen.
Um eine diskriminierungsfreie Vermietung zu gewährleisten, besteht für Mietinteressent*innen die Möglichkeit sich an die von uns eingesetzte, unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte zu wenden.

Die GESOBAU ist für den Schutz ihrer Mitarbeiter*innen verantwortlich. Jede*r von uns ist angehalten, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in ihrem/seinem Arbeitsumfeld zu fördern und beachtet die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Mitarbeiter*innen werden in Wahrnehmung dieser Verantwortung unterwiesen und unterstützt.

Die GESOBAU legt Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter*innen und Führungskräfte nicht nur alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Kodizies kennen, sondern auch das Bewusstsein und die ethischen Grundsätze verinnerlicht haben, um sie konsequent umsetzen zu können. In regelmäßigen Schulungen unterweisen wir unsere Mitarbeiter*innen zu dem Thema Compliance.

4. Gesellschaftliche Verantwortung

Wir verstehen Nachhaltigkeit als ein Wertekonzept und Leitbild: Wir wollen wirtschaften und handeln, dass es nicht nur den Menschen und der Natur von heute gut geht – sondern auch der Welt von morgen. Als verantwortungsvolles Unternehmen ist es unsere Pflicht und unser Selbstverständnis zugleich, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und soziale Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
Wir wollen einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten – innerhalb unseres Kerngeschäfts, aber auch innerhalb der GESOBAU selbst. Deshalb ist und bleibt Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und -kultur. Deshalb arbeiten wir als Unternehmen daran, neue Wege zu gehen und damit zu einer Wirtschaftsweise beizutragen, die die Lebensgrundlage des Menschen und aller anderen Lebewesen erhält und auch nachfolgenden Generationen ein gutes Leben
ermöglicht. Dazu haben wir ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen installiert. Seit 2012 wendet die GESOBAU den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an. Mehr zur Nachhaltigkeit bei der GESOBAU lesen

Die GESOBAU ist ein Mitglied der Gesellschaft und engagiert sich im gesellschaftlichen und kommunalen Umfeld. Kooperationen, Spenden und Sponsoringaktivitäten gewährleisten, dass die Lebensqualität in den Beständen der GESOBAU gestärkt wird und erhalten bleibt. Ziele und Zielgruppen sind unter anderem Nachbarschaftsinitiativen, Senioreninitiativen, Sportvereine, Kinder- und Jugendinitiativen, Vereine zur Förderung kultureller Vielfalt und Schulprojekte. 
Sie dürfen weder den Anschein der Einflussnahme erwecken, noch dazu geeignet sein, das Ansehen der GESOBAU oder ihren Mitarbeiter*innen zu schädigen. Sie werden weder für Korruptionszwecke missbraucht, noch für politische Zwecke oder an parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, Mandatsträger*innen oder politische Kandidat*innen geleistet. Ferner dürfen Kooperationen, Spenden und Sponsoringaktivitäten nur entsprechend den internen Festlegungen der GESOBAU vergeben werden.

Unsere Kommunikation und Marketingaktivitäten entsprechen unseren ethischen und sozialen Werten und spiegeln diese in jeder Situation wider. Stellungnahmen für die GESOBAU, inbesondere gegenüber Medien und in sozialen Netzwerken, dürfen nur durch die hierfür vom Vorstand autorisierte Fachabteilung abgegeben werden.
Hinsichtlich des Verhaltens in Social Media, wie zum Beispiel Facebook oder Instagram, ist auf einen respektvollen Umgang mit der GESOBAU, unserem Geschäftsbetrieb, Mitarbeiter*innen, Mieter*innen zu achten. Sofern jemand als Mitarbeiter*in der GESOBAU identifiziert wird oder identifizierbar ist, muss sie/er klarstellen, dass der Beitrag eine persönliche Sicht widerspiegelt und nicht die der GESOBAU. Jede geschäfts- oder rufschädigende Äußerung in der Öffentlichkeit ist verboten.

5. Umgang mit Informationen

Eine transparente und wahrheitsmäßige Berichterstattung sowie Kommunikation zu den Geschäftsvorgängen der GESOBAU ist für uns von großer Bedeutung. Unsere internen und externen geschäftlichen Aufzeichnungen sind genau, umfassend, angemessen, verständlich und erfolgen zeit- und systemgerecht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, über Kenntnisse, die aus der Tätigkeit in der GESOBAU erlangt wurden, Stilschweigen zu bewahren. Ausgenommen sind dabei nur genehmigte Vorträge und die Arbeit in Verbänden, in denen die GESOBAU tätig ist. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt, schriftlich oder mündlich oder in anderer Form erlangten Daten, Unterlagen und alle sonstigen Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Die GESOBAU nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir versichern daher, dass wir die persönlichen Daten unserer Mitarbeiter*innen, Interessent*innen und Mieter*innen sowie weiteren Nutzer*innen gemäß der Datenschutzgesetze schützen und uns an die rechtlichen Regelungen halten.
Die elektronischen Informationssysteme werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der unternehmensinternen Richtlinien und Anordnungen genutzt. Dabei werden die zur Verfügung stehenden Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsverfahren (insbesondere Verschlüsselung und Passwörter) eingesetzt. Das Speichern von geschäftlichen Daten auf privaten Medien ist grundsätzlich verboten. 
Bei der GESOBAU ist jede*r für das Thema Datenschutz verantwortlich. Zusätzlich hat sich die GESOBAU dazu entschieden, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. 
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei der GESOBAU und Kontaktdaten finden Sie hier

6. Umgang mit Firmeneigentum

Alle Mitarbeiter*innen sind innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs verantwortlich für den Schutz der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter der GESOBAU vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Jedes Verhalten, das geeignet ist, das Ansehen und die Reputation der GESOBAU zu beeinträchtigen, ist zu unterlassen.

Anlagen, Einrichtungen und sonstiges Firmeneigentum dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden, es sei denn, eine private Nutzung ist ausdrücklich und nachweisbar gestattet.

7. Ansprechpartner*innen

Dieser Code of Conduct gibt eine Orientierungshilfe, kann jedoch nicht jeden Zweifels- oder problematischen Einzelfall abschließend behandeln oder bei komplexen Situationen eine einfache Antwort vorgeben. Der Vorstand, die Führungskräfte der GESOBAU und auch die Stabstelle Revision & Compliance stehen jederzeit als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die GESOBAU bereits seit 2005 eine unabhängige, externe Ombudsstelle berufen. Hegen Mitarbeiter*innen, Mieter*innen oder Partnerfirmen der GESOBAU Verdacht über einen Regelverstoß oder erhalten Kenntnis über kriminelle Handlungen steht unsere Ombudsperson Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra als externe Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Für Mietinteressent*innen, die vermuten aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert worden zu sein, gibt es die Möglichkeit sich an die von uns eingesetzte, unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Frau Dr. Irina Kummert zu wenden.

Ihr Kontakt bei der GESOBAU AG

Compliance-Handbuch

Das Compliance-Handbuch behandelt das gesamte Spektrum der Geschäftstätigkeit der GESOBAU. Es reicht vom Umgang mit Kundengeschenken und der Bewirtung von Geschäftspartnern über Regelungen für die Einladungen zu Messen oder Veranstaltungen bis hin zu Vorgaben zur Beachtung des Wettbewerbs- und Antikorruptionsrechts.

Unsere Ombudsfrau

Hegen Mitarbeiter*innen, Mieter*innen oder Partnerfirmen der GESOBAU einen Verdacht über einen Regelverstoß oder erhalten zum Beispiel Kenntnis über kriminelle Handlungen eines Geschäftspartners, steht unsere Ombudsfrau Dr. Kathrin J. Niewiarra als externe Ansprechpartnerin der GESOBAU AG zur Verfügung.

Unsere Ombudsfrau Dr. Kathrin J. Niewiarra prüft die jeweils vorgebrachte Situation, um einen Verdacht entweder auszuräumen oder entsprechende Schritte einzuleiten. Da sie als Ombudsperson der Schweigepflicht unterliegt, muss der Hinweisgeber keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Sollten Verdachtsmomente hinsichtlich korruptiver oder anderweitiger krimineller Handlungen bestehen, können sich nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter, Lieferanten oder Auftragnehmer an Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra wenden.

Schiedsstelle für strittige Fälle im Mietverhältnis

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit für ihn unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es dabei sofort erforderlich vor ein ordentliches Gericht zu gehen.

Sofern Mieter*innen ihre Position im Mietverhältnis nicht hinreichend berücksichtigt sehen, kann Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra auch als Schiedsperson in strittigen Fällen vermitteln. Als externe Ombudsfrau in der Funktion einer Schiedsperson arbeitet sie ausschließlich auf Grundlage des geltenden Mietrechts.

Weitere Informationen zu Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra finden Sie hier.

Zertifiziertes Compliance-Management-System nach ICG Standard

Die Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtshaft (ICG) bestätigt der GESOBAU AG mit der Zertifizierung "Compliance Management" eine gelungene Implementierung des ICG-zertifizierten Wertemanagements in ihre Geschäftsprozesse. Wichtige Bausteine bilden dabei ethische Grundsätze wie Fairness, Nachhaltigkeit, Leistungsbereitschaft, Qualitätsorientierung und unternehmerische Verantwortung. Außerdem werden besondere Anforderungen für Immobilienunternehmen berücksichtigt, die zum Beispiel Regelungen für Interessenkonflikte bei Transaktionen oder Auftragsvergaben umfassen. Die GESOBAU AG verfolgt seit Jahren eine transparente Unternehmenspolitik, wozu auch die regelmäßige Publikation eines Nachhaltigkeitsberichts zählt.