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Portraitfoto von Rechtsanwalt Fabian Tietz.

Ombudsperson im Auftrag der GESOBAU

Die GESOBAU verfügt bereits seit 2005 über eine unabhängige Ombudsstelle. Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt Rechtsanwalt Fabian Tietz diese wichtige Aufgabe. Unsere Ombudsperson ist die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Sie ist Ansprechperson für Mitarbeiter*innen und Auftragnehmer*innen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf mögliche Regelverstöße oder rechtswidrige Handlungen aufmerksam werden.

So erreichen Sie unsere Ombudsperson

Online: 
GESOBAU - Portal für Hinweisgebende


Postadresse: 
Rechtsanwalt Fabian Tietz
Kurfürstendamm 234 
10719 Berlin

Bitte kennzeichnen Sie Schreiben an die Ombudsperson als "persönlich/vertraulich". Sie können sich auch anonym an unsere Ombudsperson wenden.

Die Ombudsperson nimmt Ihre Hinweise entgegen, prüft die geschilderte Situation und klärt, ob ein Verdacht ausgeräumt werden kann oder ob weitere Schritte eingeleitet werden sollten.

Gut zu wissen:

Unsere Ombudsperson unterliegt der Schweigepflicht. Als Hinweisgeber*in müssen Sie also keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. 

Bei Hinweisen auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen, die die berlinwohnen Hausmeister GmbH betreffen, können Sie sich auch gern an die folgende Kontaktadresse wenden: berlinwohnen@ombudskanzlei.de.

Ferner haben Sie die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Sie erreichen die Meldestelle über den folgenden Link: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Bei Hinweisen auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen, die die berlinwohnen Hausmeister GmbH betreffen, können Sie sich auch gern an die folgende Kontaktadresse wenden: berlinwohnen@ombudskanzlei.de.

Ferner haben Sie die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Sie erreichen die Meldestelle über den folgenden Link: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Ombudsstelle für Mieter*innen der LWU

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Berlin. Sie bietet den Mieter*innen eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Dies sind vorrangig die Regelungen aus der Kooperationsvereinbarung (KoopV) und dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln). Dazu gehören beispielsweise:

  • das Leistbarkeitsversprechen
  • Mieterhöhungen in Bezug zur Kooperationsvereinbarung
  • Wohnungstausch

Zum Onlineangebot der Ombudsstelle