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Ombudsperson im Auftrag der GESOBAU

Unsere Ombudsfrau Dr. Kathrin J. Niewiarra prüft die jeweils vorgebrachte Situation, um einen Verdacht entweder auszuräumen oder entsprechende Schritte einzuleiten.

Streng vertrauliches Vorgehen

Da unsere Ombudsperson der Schweigepflicht unterliegt, muss der Hinweisgeber keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Sollten Verdachtsmomente hinsichtlich korruptiver oder anderweitiger krimineller Handlungen bestehen, können sich nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter, Lieferanten oder Auftragnehmer an Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra wenden.

Schiedsstelle für strittige Fälle im Mietverhältnis

Jede*r kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es dabei sofort erforderlich vor ein ordentliches Gericht zu gehen.
Sofern Mieter*innen ihre Position im Mietverhältnis nicht hinreichend berücksichtigt sehen, kann Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra (weitere Informationen finden Sie hier) auch als Schiedsperson in strittigen Fällen vermitteln. Als externe Ombudsfrau in der Funktion einer Schiedsperson arbeitet sie ausschließlich auf Grundlage des geltenden Mietrechts.

Kontakt Ombudsperson im Auftrag der GESOBAU

Postadresse: 

Dr. Kathrin Niewiarra
Philippistraße 11
14059 Berlin

Bitte kennzeichnen Sie Schreiben an die Ombudsperson als "persönlich/vertraulich".


Bei Hinweisen auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen, die die berlinwohnen Hausmeister GmbH betreffen, können Sie sich auch gern an die folgende Kontaktadresse wenden: berlinwohnen@ombudskanzlei.de.

Ferner haben Sie die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Sie erreichen die Meldestelle über den folgenden Link: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Neue Ombudsstelle für Mieter*innen der LWU

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Berlin. Sie bietet den Mieter*innen eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Dies sind vorrangig die Regelungen aus der Kooperationsvereinbarung (KoopV) und dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln). Dazu gehören beispielsweise:

  • das Leistbarkeitsversprechen
  • Mieterhöhungen in Bezug zur Kooperationsvereinbarung
  • Wohnungstausch

Zum Onlineangebot der Ombudsstelle