Wohnungssuche
Hund steht am Bein seines Herrchens
Tierhaltung

Haustiere bei der GESOBAU

Welches Tier darf bei mir wohnen und welches nicht? Und wie kommen tierische und menschliche Nachbar*innen gut miteinander aus, ohne dass sich jemand gestört fühlt?

Tierisch gut gelaunt

In Berliner Haushalten leben mehr als 126.000 Hunde und mehr als 170.000 Katzen – dazu kommen zahlreiche Vögel, Kaninchen, Hamster, Schlangen, Schildkröten...
Was für die einen eine wertvolle Bereicherung ihres Lebens ist, ist für andere eine Zumutung: Katzen fressen Amseln, Hunde machen Haufen und Vögel haben ständig etwas mitzuteilen. Ein friedliches Zusammenleben unter Nachbar*innen mit und ohne tierisches Familienmitglied gelingt am besten mit einer guten Portion Rücksichtnahme auf der einen und Verständnis auf der anderen Seite.

Wer ein Tier bei sich aufnimmt, sollte sich also im Vorfeld nicht nur informieren, welche Regeln und Gesetze gelten sondern auch gut überlegen, ob es ins eigene Leben passt – und welches Leben man dem Tier ermöglichen kann:

Habe ich genügend Zeit und kann ich das Geld für Futter und Pflege, für eventuell notwendige Steuern, für Impfungen und Tierarztbesuche aufbringen? Wie steht es mit den Nachbar*innen? Werden sie durch das Tier eventuell gestört?

Wissenswertes zur Hundehaltung

Hunde sind mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher zu kennzeichnen. Außerdem müssen Hunde den Namen und die Anschrift des Halters am Halsband tragen.

Damit Schäden, die Ihr Hund bei Personen oder Sachen anrichtet, ersetzt werden können, müssen Sie als Halter eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro abschließen.

Seit 1. Januar 2022 müssen alle Hundehalter*innen ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf hunderegister.berlin.de.

Das Register hilft u.a. bei der Identifizierung von Hunden, der Feststellung und/oder Ermittlung der/des Hundehalter*in*s und der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes.

Wenn Sie einen Hund bei sich aufnehmen, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt melden. Dort bekommen Sie eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung immer am Halsband zu tragen ist.

Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde gilt an bestimmten Orten wie Spielplätzen, Liegewiesen, Schwimmbädern oder öffentlichen Badestellen.

In Berlin gilt seit dem 1. Januar 2019 eine allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Frei herumlaufen dürfen Hunde seither nur noch in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und auf Privatgrundstücken. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die Regelung gilt unter anderem nicht für Hunde, die man schon vor dem 22. Juni 2016 in seinem Besitz hatte, und wenn Sie den so genannten Hundeführerschein gemacht haben. In Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Wohnhäusern besteht generell Leinenpflicht.

Als gefährlich eingestufte Hunde (Rasseliste) unterliegen dem Maulkorbzwang. Dieser gilt in Berlin ausnahmslos überall außerhalb der Wohnung. In den Häusern und Wohnanlagen der GESOBAU besteht darüber hinaus auch für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm Maulkorbzwang.

Katzen, Kleintiere und Exoten

Die Haltung von Katzen und Kleintieren wie Meerschweinchen, Goldhamstern, Streifenhörnchen, Hausmäusen, Hauskaninchen, Kanarienvögeln, Schildkröten oder Zierfischen ist für Mieter*innen der GESOBAU ohne Genehmigung erlaubt. Für Papageien und Exoten jeder Art brauchen sie eine Genehmigung.

Haltung

Die Tiere sind so zu halten, dass weder das Eigentum der GESOBAU beschädigt wird noch Dritte durch Lärm, Geruch und Verschmutzung belästigt werden. Verunreinigungen in der Umgebung müssen von den Besitzer*innen unaufgefordert beseitigt werden.

Wohin mit der Streu?

Wenn Sie Katzen- oder Kleintierstreu entsorgen – bitte immer in den Hausmüll, grundsätzlich nicht in die Toilette!