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Aufruf zur Kandidatur zun den Mieterbeiratswahlen: Eine Frau zeigt lächelnd mit beiden Zeigefingern in Richtung Betrachter, daneben der Aufruf Jetzt kandidieren!
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Mieterbeiratswahl 2025/2026

Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft. 

Zwischen dem 14. Oktober und dem 11. November 2025 können interessierte Mieter*innen für die Wahl zum Mieterbeirat in den Quartieren Hellersdorf-Nord, Komponistenviertel und Pankow-Süd kandidieren. Dazu senden Sie uns Ihre Kurzvorstellung per E-Mail zu. Ihre Bewerbung wird dann auf unserer Webseite und in Ihrem Quartier öffentlich gemacht.

Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur der Arbeit im Mieterbeirat.

Ablauf der Wahl kurz erklärt

Von Kandidatur bis Konstituierung

Phase 1 - Kandidatur: Wer darf sich zur Wahl aufstellen?

Alle volljährigen Mieter*innnen der GESOBAU, die in den Quartieren Komponistenviertel, Pankow-Süd und Hellersdorf-Nord wohnhaft sind, können sich zur Wahl als Mieterbeirat aufstellen. Nach Veröffentlichung des Kandidaturaufrufs haben Sie bis zum 12. November 2025 Zeit sich zu bewerben.

Phase 2 - Wahl

Stehen alle Kandidat*innen fest, haben sie zwischen dem 23. Dezember 2025 und dem 21. Januar 2026 Zeit, ihre Nachbar*innen für eine Stimmabgabe zu gewinnen.

Phase 3 - Konstituierung

Nach der Wahl erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch Mitarbeiter*innen der GESOBAU am 26. Januar 2026. Anschließend informieren wir Sie per Hausaushang über das Ergebnis. Die künftigen Mitglieder eines Mieterbeirats werden von der GESOBAU kontaktiert und zur ersten Sitzung eingeladen.

Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.

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