Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft.
Zwischen dem 13. März und dem 10. April 2026 können interessierte Mieter*innen für die Wahl zum Mieterbeirat in den Quartieren Schillerhöhe, Stiftsweg und Märkisches Viertel West kandidieren. Dazu senden Sie uns Ihre Kurzvorstellung per E-Mail zu. Ihre Bewerbung wird dann auf unserer Webseite und in Ihrem Quartier öffentlich gemacht.
- Kurzvorstellung zur Kandidatur im Quartier Stiftsweg
- Kurzvorstellung zur Kandidatur im Quartier Schillerhöhe
- Kurzvorstellung zur Kandidatur im Quartier Märkisches Viertel West
Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur Arbeit im Mieterbeirat.
Von Kandidatur bis Konstituierung
Phase 1 - Kandidatur: Wer darf sich zur Wahl aufstellen?
Alle volljährigen Mieter*innnen der GESOBAU, die in den Quartieren Schillerhöhe, Stiftsweg und Märkisches Viertel West wohnhaft sind, können sich zur Wahl als Mieterbeirat aufstellen. Nach Veröffentlichung des Kandidaturaufrufs haben Sie bis zum 10. April 2026 Zeit sich zu bewerben.
Phase 2 - Wahl
Stehen alle Kandidat*innen fest, haben sie zwischen dem 26. Mai 2026 und dem 23. Juni 2026 Zeit, ihre Nachbar*innen für eine Stimmabgabe zu gewinnen.
Phase 3 - Konstituierung
Nach der Wahl erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch Mitarbeiter*innen der GESOBAU am 23. Juni 2026. Anschließend informieren wir Sie per Hausaushang über das Ergebnis. Die künftigen Mitglieder eines Mieterbeirats werden von der GESOBAU kontaktiert und zur ersten Sitzung eingeladen.
Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.