Wichtig zu wissen
Die GESOBAU erlaubt nur handelsübliche, steckerfertige Komplettanlagen, die man direkt anschließen kann. Die Anlagen müssen eine CE-Kennzeichnung bis zu 2000 Watt Peak (Wp) Modulleistung haben. Der Wechselrichter (das Gerät, das den Strom umwandelt) darf maximal 800 Watt haben. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie nur Komplettsysteme verwenden, die folgende Elemente enthalten: ein Solarmodul, einen Wechselrichter und ein passendes Anschlusskabel.
Derzeit fordert die gültige DIN VDE V 0628-1 eine spezielle Energiesteckvorrichtung, wie zum Beispiel einen Wieland-Stecker oder einen Festanschluss. So gelangt der Strom sicher ins Hausnetz.
Wichtig: Der Strom aus einer Balkon-Photovoltaikanlage darf nur für die Stromversorgung der selbst angemieteten Wohnung verwendet werden.
Schritt für Schritt zur eigenen Balkon-Photovoltaikanlage
Benötigte Unterlagen
Sollten Sie sich für eine Balkon-Photovoltaikanlage entscheiden, benötigen wir vor der Installation folgende Dokumente:
- Art und Größe der Anlage mit Herstellerangaben (Produktdatenblatt) sowie Angaben zum Aufstellort und zu Art und Lage der Befestigung/Montage
- Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung (inkl. Versicherungsschutz für den Zeitraum der Durchführung der Arbeiten)
Genehmigung
Die schriftliche Genehmigung zur Aufstellung der Balkon-Photovoltaikanlage wird nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen unter 1. und 2. zunächste unter Vorbehalt erteilt. Hierzu erhalten Sie nach Prüfung eine schriftliche Vereinbarung.
Montage
Die Anlage muss fachgerecht montiert werden. Sie benötigen zudem eine sogenannte Fachunternehmererklärung, also die schriftliche Bestätigung der Montagefirma darüber, dass die Arbeiten gemäß den geltenden technischen Regeln, Normen und gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurden.
Inbetriebnahme
Folgende Dokumente müssen Sie uns unmittelbar nach der Installation gebündelt zur Verfügung stellen:
- Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Fachunternehmererklärung zur Installation und Montage der Anlage
Eine abschließende Vereinbarung und Genehmigung erteilen wir nach Installation der Anlage und nachdem Sie sämtliche notwendigen Unterlagen eingereicht haben.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Vor Inbetriebnahme
Darf ich ein Balkonkraftwerk installieren?
Ja, in der Regel ist das erlaubt – auch als Mieter*in einer GESOBAU-Wohnung. Vor der Installation eines Balkonkraftwerkes müssen Sie aber Ihren Vermieter informieren und von ihm eine Zustimmung einholen. Wichtig ist außerdem, dass die Anlage sicher montiert ist und den geltenden Vorschriften entspricht.
Welche Vorschriften gibt es bei Balkonkraftwerken?
Bei Balkonkraftwerken gelten drei wichtige Vorschriften:
- Die Anlage muss nach der Installation im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
- Leistungsgrenzen müssen beachtet werden – aktuell gilt für Balkonkraftwerke maximal 800 Watt Einspeiseleistung.
- Die Anlage muss sicher installiert sein und technische Normen erfüllen, zum Beispiel die VDE-Richtlinien für Elektrotechnik und Elektronik.
Wann darf ich kein Balkonkraftwerk installieren?
Entspricht das Balkonkraftwerk nicht den geltenden Vorschriften, darf es nicht installiert werden. Außerdem gibt bauliche oder brandschutztechnische Gründe, die gegen eine Installation sprechen können. Genaueres kann Ihr Vermieter erst nach Prüfung Ihres Antrags mitteilen.
Benötige ich eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?
Ja, die gewünschte Installation eines Balkonkraftwerkes gilt als bauliche Veränderung und bedarf der vorherigen Zustimmung Ihres Vermieters.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung ein Balkonkraftwerk installiere?
Eine Installation ohne Genehmigung ist nicht erlaubt. In diesem Fall muss die Anlage wieder entfernt und der ursprüngliche Zustand hergestellt werden. Außerdem können weitere Maßnahmen vom Vermieter folgen.
Wie kann ich einen Antrag für ein Balkonkraftwerk stellen?
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die GESOBAU. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Ihr Antrag sollte Informationen zur Art, Größe und Lage des Balkonkraftwerkes enthalten. Wir benötigen ebenfalls einen Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung. Den Antrag können Sie per Mail an service@gesobau.de oder auf dem Postweg einreichen.
Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung, dass ich das Balkonkraftwerk anbringen kann?
Ja, Sie erhalten von uns eine Rückmeldung zu ihrem Antrag. Diese kann eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung beinhalten.
Kann mein Antrag für ein Balkonkraftwerk abgelehnt werden?
Ja, das ist möglich. Es kann sein, dass die geplante Anlage nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Es gibt aber auch bauliche oder brandschutztechnische Gründe, die gegen eine Installation eines Balkonkraftwerkes sprechen können.
Wo darf ich das Balkonkraftwerk anbringen?
Eine Anbringung kann nur auf dem Balkon der angemieteten Wohnung oder Terrasse erfolgen. Eine Installation an der Fassaden, auf Dächern oder Vordächern ist nicht gestattet.
Benötige ich zur Anbringung und Installation eines Balkonkraftwerkes eine Firma?
Ein Balkonkraftwerk muss durch eine Fachfirma installiert werden, um sicherstellen, dass die Anlage fachgerecht und sicher befestigt ist.
Wie muss das Balkonkraftwerk montiert werden?
Durch die Montage der Anlage dürfen keine Schäden am Bauwerk entstehen. Das Anbohren von Wänden, Fassadenteilen, Fensterelementen oder Balkonbrüstungen, Geländern, Balkonfußböden oder auch Terrassenfußböden ist nicht erlaubt.
Die Anlage muss fachgerecht montiert werden. Sie benötigen zudem eine sogenannte Fachunternehmererklärung, also die schriftliche Bestätigung der Montagefirma darüber, dass die Arbeiten gemäß den geltenden technischen Regeln, Normen und gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurden.
Die Kosten für eine Überprüfung, ob eine Balkon-Photovoltaikanlage an den vorhandenen, wohnungseigenen Stromkreis angeschlossen werden kann und ggf. die Kosten für die Nachrüstung einer geeigneten Steckdose sowie der erforderlichen Zuleitungen sind durch die Mieter*innen zu tragen.
Welche Neigung ist bei einem Balkonkraftwerk erlaubt?
Die Anlage darf die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen. Daher dürfen nur vertikal, also parallel zur Fassade, montierte Module angebracht werden.
Wer übernimt die Kosten für das Balkonkraftwerk?
Die Kosten tragen Sie als Mieter*in. Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise Fördermittel gibt – informieren Sie sich hierzu bei den entsprechenden Stellen.
Wie erfolgt die Stromanbindung bei einem Balkonkraftwerk?
Für die Stromanbindung ist eine Außensteckdose auf dem Balkon erforderlich. Wenn bisher keine vorhanden ist, kann diese nachgerüstet werden. Dies muss durch eine Fachfirma erfolgen. Die Kosten tragen Sie als Mieter*in.
Mieter*innen müssen die Balkon-Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden (Gesetzliche Grundlage: Energiewirtschaftsgesetz).
Möglicherweise ist der Austausch des Stromzählers erforderlich und wird durch den Netzbetreiber in der Regel kostenfrei durchgeführt. Dies entscheidet jedoch der Netzbetreiber. Für den Antrag sind Sie selber verantwortlich.
Die Installation und der Betrieb der Balkon-Photovoltaikanlage müssen in Ihre private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden – oder Sie schließen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung dafür ab. Legen Sie uns den Nachweis darüber bitte unbedingt vor. Darüber hinaus empfehlen wir, Ihre Hausratversicherung zu informieren. Eine Haftung durch die Vermieterin wird nicht übernommen.
Nach Inbetriebnahme
Wer ist für das Balkonkraftwerk verantwortlich?
Als Mieter*in sind Sie für das Balkonkraftwerk verantwortlich. Das bedeutet, Sie kümmern sich um Reparaturen und Wartungen, damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Befestigung der Balkon-Photovoltaikanlage während des Betriebs sind Sie selbst verantwortlich. Dabei muss regelmäßig die ordnungsmäße Befestigung überprüft werden. Ebenso sind die Solarpanele und die Elektroanlage regelmäßig auf lose Teile oder optische Auffälligkeiten zu überprüfen. Bei Notwendigkeit ist eine Fachfirma hinzuzuziehen.
Spätestens wenn das bestehende Mietverhältnis endet, sind Sie verpflichtet, die installierte Photovoltaikanlage abzubauen. Die installierte Steckdose bleibt allerdings in der Wohnung.
Wenn bei der Montage oder dem Abbau der Solaranlage Schäden entstehen, sind Sie verpflichtet, diese vollständig zu beseitigen.
Wenn an der Fassade oder am Balkon Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, ist die die Anlage (vorübergehend) durch Sie auf eigene Kosten zu demontieren und auch wieder zu montieren.
Erklärfilm zu Balkon-Photovoltaikanlagen
Was Sie beim Einbau einer PV-Anlage an Ihrem Balkon beachten müssen, erfahren Sie im Informationsvideo des BBU.
Noch mehr Wissenswertes
Alles Wichtige rund ums Energiesparen in der eigenen Wohnung finden Sie hier: Von wissenswerten Infografiken bis zu praktischen Tipps für den Geldbeutel und der Umwelt zuliebe.
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