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Jetzt kandidieren und das eigene Quartier verändern

Mieterbeiratswahl 2024

Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft. 

2024 wird im Quartier Nordbahnstraße und im Märkischen Viertel gewählt: In sechs Quartieren setzen sich neue Mieterbeiräte zusammen. 

Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur der Arbeit im Mieterbeirat.

Ablauf der Wahl kurz erklärt

Von Kandidatur bis Konstituierung

Phase 1 - Kandidatur: Wer darf sich zur Wahl aufstellen?

Alle volljährigen Mieter*innnen der GESOBAU können sich zur Wahl aufstellen. Nach Veröffentlichung des Kandidaturaufrufs hatten alle bis zum 6. Mai 2024 Zeit sich zu bewerben.

Phase 2 - Wahl

Stehen alle Kandidat*innen fest, haben Sie bis zum 10. Juli 2024 Zeit, Ihre Nachbar*innen für eine Stimmabgabe zu gewinnen.

Phase 3 - Konstituierung

Nach der Wahl erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch Mitarbeiter*innen der GESOBAU am 12. und 15. Juli 2024. Anschließend informieren wir Sie per Hausaushang über das Ergebnis. Die künftigen Mitglieder eines Mieterbeirats werden von der GESOBAU kontaktiert und zur ersten Sitzung im September eingeladen.

Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.

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