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Wir vermieten provisionesfrei
Vermietungshinweise

So läuft die Vermietung ab

Sie interessieren sich für eine Wohnung? Hier finden Sie alles, was Sie rund um die Vermietung wissen sollten.

Schritt für Schritt ins neue Zuhause

Wir vermieten unsere Wohnungen immer fair, transparent und provisionsfrei. 

Auf Partner-Plattform Immomio registrieren 

Zur Registrierung 

Über das Portal können Sie sich als Mietinteressent*in auf der Suche nach Wohnungen, Gewerbeobjekten oder Stellplätzen registrieren. Ihre Daten bleiben dabei geschützt: Sie entscheiden selbst, wann und welche Informationen Sie im Laufe des Auswahlprozesses freigeben.

Wohnungsangebote erhalten 

Sie erhalten passende Angebote und werden bei Verfügbarkeit zu Besichtigungen eingeladen. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten. Wenn alle Besichtigungen vergeben sind, gibt es zunächst keine weiteren Termine.

Wohnung besichtigen

Zur Besichtigung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder weitere amtliche Identifikationsnachweise (Reisepass/Aufenthaltstitel/Duldungserklärung) mit. Unabhängig davon, ob die Terminbuchung erfolgreich war oder nicht, werden Sie über den weiteren Ablauf automatisch via Immomio informiert. 

Feedback abgeben 

Über “Feedback abgeben” in Immomio teilen Sie uns bitte zeitnah Ihre Entscheidung mit und vervollständigen Ihre Unterlagen im Profil. Nach fristgerechtem Eingang prüfen wir die Unterlagen und treffen eine Auswahl - basierend auf sozialen Kriterien, ausgewogener Bewohner*innenstruktur und den Vorgaben der städtischen Wohnungsbauunternehmen. 

Viel Erfolg 

Sollten Sie bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt werden, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Bitte haben Sie Verständnis, dass daraus kein Anspruch auf eine Wohnung entsteht. 

Erklärfilm

Wohnung finden & mieten bei der GESOBAU

Unsere Broschüre: Wir vermieten provisionsfrei

Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie alles Wichtige rund um den Vermietungsprozess

Fragen zur Wohnungsvergabe

Zuerst müssen Sie sich auf unserer Partner-Plattform Immomio registrieren. Dort erhalten Sie individuelle Angebote für Wohnungen, Gewerbe oder einen Stellplatz. Gleichzeitig behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten, indem Sie Ihr Profil schrittweise freigeben und Unterlagen erst am Ende an uns schicken. Auf unserer Wohnungssuchen-Seite finden Sie ebenfalls aktuelle Angebote.

Bitte beachten Sie: Wir vermieten unsere Wohnungen provisionsfrei und niemals über die sozialen Medien oder über Kleinanzeigen. Gemäß unseren Richtlinien ist es nicht erlaubt, eine Zweitwohnung zu mieten.

Wenn Sie ein passendes Angebot bekommen haben, müssen Sie sich konkret auf diese Wohnung bewerben. Danach laden wir Sie zu möglichen Besichtigungsterminen ein. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten. Wenn alle Besichtigungen vergeben sind, gibt es zunächst keine weiteren Termine.

Bitte bringen Sie zur Besichtigung Ihren Personalausweis oder weitere amtliche Identifikationsnachweise (Reisepass/Aufenthaltstitel/Duldungserklärung) mit.

Unabhängig davon, ob die Terminbuchung erfolgreich war oder nicht, werden Sie automatisch über Immomio zum weiteren Ablaufinformiert.

Bitte teilen Sie uns nach der Wohnungsbesichtigung schnell Ihre Entscheidung mit. Das machen Sie in Immomio über den Punkt „Feedback abgeben“. Laden Sie anschließend alle erforderlichen Unterlagen hoch. 

Wir prüfen die Unterlagen und wählen passende Interessent*innen aus.

Dabei folgen wir den für die städtischen Wohnungsbauunternehmen geltenden Vermietungsvorgaben (u.a. Wohnraumversorgungsgesetz, Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung) 

Wenn Sie bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt werden konnten, senden wir Ihnen eine Absage.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie kein Anrecht auf eine Wohnung haben, auch wenn Sie alle Vorgaben erfüllen

Mindestalter: Sie sind mindestens 18 Jahre alt.

Wohnungsgröße: Die Anzahl der später tatsächlich einziehenden Bewohner*innen muss in angemessener Relation zur Wohnungsgröße stehen.

WBS: Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich ist, werden ausschließlich an Inhaber*innen eines WBS oder entsprechend berechtigte Personen vermietet. Sie haben keinen WBS? Prüfen Sie Ihre WBS-Berechtigung hier. Das ausgefüllte Formular mit allen Anlagen nimmt das Bürgeramt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, entgegen. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger und unterschriebener Antrag zeitnah bearbeitet werden kann. 

Im Exposé steht, welcher WBS zur Anmietung notwendig ist. Sollten während der Prüfung Ihrer Unterlagen berechtigte Zweifel an der Echtheit Ihres Wohnberechtigungsscheins bestehen, behalten wir uns vor, den WBS zur Überprüfung an das zuständige Wohnungsamt weiterzuleiten. Entsprechende Datenschutzhinweise dazu finden Sie hier und hier

Einkommensgrenzen: Die Nettokaltmiete einer Wohnung sollte 27 % Ihres Netto-Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Für besondere Bedarfsgruppen sowie Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) und XII (Sozialhilfe) wird die Tragbarkeit der Miethöhe gewährleistet.

Besichtigungspflicht: Die gewünschte Wohnung muss mindestens durch eine*n Mietinteressenten*in oder eine*n erklärte*n bevollmächtigte*n, volljährige*n Vertreter*in der/des Mietinteressent*in besichtigt worden sein. Eine Identitätsprüfung erfolgt durch Vorlage der amtlichen Identifikationsnachweise. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Ausschluss von der Wohnungsbewerbung.

Unterlagen: Reichen Sie die notwendigen Informationen und Unterlagen bitte nur nach Aufforderung fristgerecht und vollständig ein. Unaufgefordert zugesandte Unterlagen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden und werden entsprechend gelöscht oder vernichtet. Bitte schicken Sie nicht unaufgefordert Original-Dokumente an uns. Eine Rückgabe können wir nicht garantieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Checkliste unter Punkt 5.

Aufenthaltstitel: Der Aufenthaltstitel der/des Mietinteressent*in muss bei Mietbeginn noch mindestens 6 Monate gültig sein. Im Falle einer Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels während des Mietverhältnisses kann der/die Mieter*in mittels eines Aufhebungsvertrags frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden.

1. Mietzahlungsnachweis: 

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des derzeitigen Vermieters
  • für Studierende/Auszubildende: Nachweis zur Mietfreistellung von den Eltern / Sorgeberechtigten
  • bei Eigentum: Grundbuchauszug 

2. Nachweis Einkommen:

  • bei Angestellten: die letzten drei Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag im Falle des Beginns einer neuen Arbeitsstelle (bitte reichen Sie keine Kontoauszüge ein!)
  • bei Rentner*innen: aktueller Rentenbescheid
  • Leistungen vom Jobcenter / Grundsicherungsamt / Sozialamt:
    • ALG-Bescheid
    • Bürgergeldbescheid
    • Erklärung zur Kostenübernahme vom Job-Center (Hinweis: Die Kostenübernahme muss sich auf ein konkretes Wohnungsangebot beziehen.)
    • ggf. Nachweis über WBS-Berechtigung*
  • bei Selbstständigen / freiberuflich Tätigen: betriebswirtschaftliche Auskunft oder Gewinn- und Verlustrechnung von der/dem Steuerberater*in, Steuerbescheid oder Bescheid von der/dem Steuerberater*in bei Selbstständigkeit
  • sowie Nachweis über etwaige Zuverdienste, wie
    • Elterngeldbescheid
    • Kindergeldbescheid
    • Krankengeldbescheid
    • Wohngeldbescheid

Bitte beachten Sie, dass die GESOBAU Bürgschaften nicht als Einkommen akzeptiert.

3. Bei Studierenden/Auszubildenden:

siehe Punkt 2 und zusätzlich:

  • Immatrikulations- bzw. Ausbildungsnachweis
  • BAFöG-Bescheid / Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB-Bescheid)
  • falls zutreffend: Unterhaltsbestätigung der Eltern (keine Bürgschaft!)
  • Bonitätsauskunft: Schufa Bonitäts-Check (dieser wird von der GESOBAU eingeholt)

Eine Auskunft über Ihre Bonität wird von der GESOBAU über einen Schufa Bonitäts-Check eingeholt. 

4. Sonstiges:

  • Falls Sie einen Hund, Papagei oder Exoten jeder Art als Haustier halten möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung von der GESOBAU einholen. Nähere Informationen finden Sie hier.

* Die Prüfung der WBS-Berechtigung können wir in der Regel selbst durchführen. Sofern es sich allerdings um eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus handelt, ist die Vorlage einer WBS-Bescheinigung vom zuständigen Wohnungsamt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der WBS-Schein über eine ausreichende Gültigkeit mindestens bis zum jeweiligen Mietbeginn verfügen muss. Welcher Nachweis für die WBS-Berechtigung jeweils notwendig ist, erfahren Sie von unseren Mitarbeiter*innen der Vermietung.

Die Zusammenstellung der Unterlagen kann sich je nach individueller Situation ändern. Die Unterlagen können Sie eigenständig auf Ihrem Immomio-Profil bearbeiten, ergänzen und hochladen. Bitte senden Sie uns keine Originale zu.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eingestellte Profilbilder auf Ihrem Immomio-Profil sowie private Fotos im Dokumentenbereich keinen Einfluss auf die Berücksichtigung bei der Wohnungsvergabe haben. Wir empfehlen, dass Sie auf das Hochladen von privaten Fotos im Dokumentenbereich bei Immomio verzichten.

Allgemeine Fragen

Nein. Gemäß unseren Richtlinien ist die Anmietung einer Zweitwohnung grundsätzlich nicht möglich.

Wir müssen bei der Vermietung von Wohnungen bestimmte Vorgaben einhalten. Dazu gehört auch, dass wir zur Vermeidung von Ungleichbehandlung allen Interessent*innen die gleiche Zugangsmöglichkeit zu Wohnraum geben müssen und niemanden bevorzugen dürfen. Alle Interessent*innen durchlaufen denselben Bewerbungsprozess, der den Grundsätzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) folgt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass Nachmieterwünschen der ausziehenden Mieterpartei grundsätzlich nicht entsprochen werden kann. Freiwerdende Wohnungen werden stets mehreren Interessierten angeboten. Als kommunales Wohnungsunternehmen verhalten wir uns allen Wohnungssuchenden gegenüber neutral. 

Nein. Die GESOBAU AG verlangt nie Provision für die Vermittlung von Wohnungen und bietet ihre Objekte ausschließlich auf folgenden Seiten an:

Weitere Informationen erhalten Sie im GESOBAU-Flyer „Wir vermieten provisionsfrei“.