Wohnungssuche
Compliance

Integer und fair

Die wichtigen Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Satzung der GESOBAU festgeschrieben. Ziel dieser Bestimmungen ist es, Korruption und Wirtschaftskriminalität vorzubeugen und für Nachhaltigkeit zu sorgen. Bereits 2005 hat die GESOBAU eine unabhängige, externe Ombudsperson berufen.

Code of Conduct

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, werteorientiertes Handeln und ein Bewusstsein für die soziale Verantwortung als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft bilden die Grundsteine für den Unternehmenserfolg der GESOBAU. Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeiter*innen als auch von unseren Auftragnehmer*innen, dass sie sich an gültige Gesetze, Vorgaben und ethische Standards halten.

Im vorliegenden Code of Conduct sind die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie für unser Verhalten gegenüber Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit zusammengefasst. Er bietet Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen einen Orientierungsrahmen, u.a. zu folgenden Themen:

  • Beachtung von Gesetzen und Richtlinien
  • Vermeidung von Interessenskonflikten
  • Provisionsfreie Vermietung
  • Geldwäscheprävention
  • Antidiskriminierung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Nachhaltigkeit
  • Informationssicherheit und Datenschutz
  • Umgang mit vertraulichen Informationen
  • Nutzung und Schutz von Firmeneigentum

Ihr Kontakt bei der GESOBAU AG

Compliance-Handbuch

Das Compliance-Handbuch behandelt das gesamte Spektrum der Geschäftstätigkeit der GESOBAU. Es reicht vom Umgang mit Kundengeschenken und der Bewirtung von Geschäftspartnern über Regelungen für die Einladungen zu Messen oder Veranstaltungen bis hin zu Vorgaben zur Beachtung des Wettbewerbs- und Antikorruptionsrechts.

Unsere Ombudsfrau

Hegen Mitarbeiter*innen, Mieter*innen oder Partnerfirmen der GESOBAU einen Verdacht über einen Regelverstoß oder erhalten zum Beispiel Kenntnis über kriminelle Handlungen eines Geschäftspartners, steht unsere Ombudsfrau Dr. Kathrin J. Niewiarra als externe Ansprechpartnerin der GESOBAU AG zur Verfügung.

Unsere Ombudsfrau Dr. Kathrin J. Niewiarra prüft die jeweils vorgebrachte Situation, um einen Verdacht entweder auszuräumen oder entsprechende Schritte einzuleiten. Da sie als Ombudsperson der Schweigepflicht unterliegt, muss der Hinweisgeber keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Sollten Verdachtsmomente hinsichtlich korruptiver oder anderweitiger krimineller Handlungen bestehen, können sich nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter, Lieferanten oder Auftragnehmer an Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra wenden.

Schiedsstelle für strittige Fälle im Mietverhältnis

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit für ihn unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es dabei sofort erforderlich vor ein ordentliches Gericht zu gehen.

Sofern Mieter*innen ihre Position im Mietverhältnis nicht hinreichend berücksichtigt sehen, kann Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra auch als Schiedsperson in strittigen Fällen vermitteln. Als externe Ombudsfrau in der Funktion einer Schiedsperson arbeitet sie ausschließlich auf Grundlage des geltenden Mietrechts.

Weitere Informationen zu Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra finden Sie unter www.ra-elkeschaefer.de/web/kanzlei.

Zertifiziertes Compliance-Management-System nach ICG Standard

Die Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtshaft (ICG) bestätigt der GESOBAU AG mit der Zertifizierung "Compliance Management" eine gelungene Implementierung des ICG-zertifizierten Wertemanagements in ihre Geschäftsprozesse. Wichtige Bausteine bilden dabei ethische Grundsätze wie Fairness, Nachhaltigkeit, Leistungsbereitschaft, Qualitätsorientierung und unternehmerische Verantwortung. Außerdem werden besondere Anforderungen für Immobilienunternehmen berücksichtigt, die zum Beispiel Regelungen für Interessenkonflikte bei Transaktionen oder Auftragsvergaben umfassen. Die GESOBAU AG verfolgt seit Jahren eine transparente Unternehmenspolitik, wozu auch die regelmäßige Publikation eines Nachhaltigkeitsberichts zählt.