Wohnungssuche
Vierstöckiger Neubau
66 Wohnungen für geflüchtete Menschen

Falkenberger Straße 154 a/b

Seit einigen Jahren kommen vermehrt Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Vertreibung nach Berlin. Viele von ihnen müssen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften leben, weil nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. 

Da auch weiterhin gute Unterbringungsplätze gebraucht werden, arbeitet das Land Berlin mit Nachdruck daran, neue Unterkünfte zu errichten. Der Berliner Senat hat daher die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften beauftragt, Wohnhäuser in modularer Bauweise zu errichten, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und den geflüchteten Menschen ein würdiges Zuhause zur Verfügung zu stellen. Diese Gebäude sind als Wohnhäuser mit einer normalen Lebensdauer für Neubauten konzipiert. Aufgrund der modularen Bauweise können sie schneller errichtet werden. Auch der Umbau der Wohnungsgrundrisse kann für eine Nachnutzung flexibler gestaltet werden.

Die GESOBAU AG hat auf dem Grundstück Falkenberger Straße 154 a/b eines dieser Wohnhäuser errichtet. Der Baubeginn war im März 2019, die Fertigstellung erfolgte Ende 2020. 

In der Falkenberger Straße ist auf einer Grundstücksfläche von 6.511 m² ein Wohnkomplex bestehend aus zwei Gebäuden mit insgesamt 66 Wohnungen errichtet worden. In diese Wohnungen sind zunächst geflüchtete Menschen eingezogen, die bisher provisorisch in Notunterkünften untergebracht waren. Zu einem späteren Zeitpunkt stehen die Wohnungen als ganz normaler Wohnraum allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Eine langfristige Nachnutzung ist also ausdrücklich erwünscht.

Die GESOBAU ist Bauherrin der Wohngebäude, in den Betrieb der Unterkunft ist sie später nicht involviert. Gebaut wurde das Wohnhaus von der Ed. Züblin AG im Auftrag der GESOBAU. Die GESOBAU vertritt als Bauherrin das Land Berlin. Als landeseigenes Wohnungsbauunternehmen hat sie einen verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrag, alle in Berlin lebenden Menschen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.

Die GESOBAU vermietet die Wohnhäuser an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Die 66 Wohnungen werden zunächst von geflüchteten Menschen bewohnt und stehen zu einem späteren Zeitpunkt als ganz normaler Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Die Gestaltung der Raumplanung erfolgte daher nach den gängigen Kriterien der GESOBAU AG für Neubauten im Land Berlin. Somit sind die Wohnungen für alle Berliner Wohnungsuchende attraktiv. Aufgewertet werden die Gebäude durch die Möglichkeit, nachträglich Balkone zu installieren. Zudem lassen sich alle Etagen durch vorgefertigte Aufzugschächte barrierearm nachrüsten.

Auf dem Grundstück Falkenberger Straße 154 a/b wurden auf einer Teilgrundstücksfläche von rd. 4.800 m² ein 4-geschossiges und ein 3-geschossiges Wohnhaus gemäß der Vorgaben des § 35 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit § 246 Abs. 9 gebaut. Die Einreichung des Bauantrags erfolgte als Sonderbauantrag nach § 65 Bauordnung Berlin. Da es sich bei dem Bau um eine Nachverdichtung auf dem Grundstück der GESOBAU handelt, orientieren sich die erhobenen baulichen Maße (Grundflächenzahl/ Geschossflächenzahl/ Brutto-Grundfläche) an der Gesamtgrundstücksfläche von 6.511 m², wo sich bereits ein 4-geschossiges Gebäude mit 32 Wohnungen befindet.

Die Höhe der Neubauten orientiert sich an den benachbarten Gebäuden. Auf der Westseite des Geländes steht ein 4-geschossiges Gebäude mit ca. 12 m Traufhöhe. Auf der östlichen Seite des Geländes wurde ein 3-geschossiges Gebäude mit ca. 9 m Traufhöhe errichtet. Der Abstand zu Grundstücksflächen der Eigentumshäuser in der Giersstraße beträgt ca. 6 Meter.

Für das Bauvorhaben wurde weder ein Bebauungsplan erstellt noch geändert. Der Neubau befindet sich im Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch. Daher war formal keine Verpflichtung einer Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Dennoch war es dem Bezirksamt und der GESOBAU wichtig, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Dies geschah durch Informationsbriefe und Anwohnerveranstaltungen.

Das Baugrundstück der Unterkunft befindet sich im Besitz der GESOBAU AG und gilt als Privatgrundstück. Das Grundstück liegt weder in einem Landschafts- noch in einem Naturschutzgebiet und wurde nicht als Park bzw. geschützte Grünfläche eingestuft. Auf dem Grundstück befanden sich 36 Bäume, die im Rahmen von bauvorbereitenden Maßnahmen gefällt werden mussten. Ein ornithologisches Gutachten und eine Baumfällgenehmigung des Umwelt- und Naturschutzamtes des Bezirksamt Pankow von Berlin liegen vor. Für die gefällten Bäume hat die GESOBAU Ausgleichspflanzungen auf der Grünfläche um die Wohngebäude vorgesehen.

Bei dem bestehenden Wohngebäude in der Falkenberger Straße handelt es sich um ein reguläres Wohnhaus der GESOBAU mit insgesamt 32 Wohnungen. In dem Haus gibt es auch ein gemischtes Wohnprojekt für geflüchtete Familien, das 2010 gestartet ist und weiter fortgeführt wird. Dort leben in 19 Wohnungen 99 geflüchtete Personen, die restlichen Wohnungen werden von der GESOBAU an andere Bevölkerungsgruppen vermietet. Auch zwei Arztpraxen befinden sich in dem Gebäude.

Die 66 Wohnungen bieten Platz für bis zu 194 geflüchtete Menschen, die bislang übergangsweise in verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Notunterkünften und Turnhallen, untergebracht waren. Familien mit Kindern, Alleinstehende und Wohngemeinschaften werden hier ein neues Zuhause finden. Der Betreiber der Unterkunft stellt sicher, dass mit Sozialarbeiter/innen, Kinderbetreuern, Verwaltungskräften und einem Sicherheitsdienst die Menschen im Alltag und bei Fragen und Problemen unterstützt werden.

Die Gestaltung des Wohnraumes bzw. Raumplanung der zwei Gebäude erfolgte nach den gängigen Kriterien der GESOBAU AG für Neubauten im Land Berlin. Alle Wohnungen sind nach den Förderrichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geplant und unterscheiden sich nicht von anderen Neubauprojekten der GESOBAU bzw. anderer landeseigener Wohnungsbauunternehmen.

Die Menschen leben in regulären Ein-, Zwei-, Drei- und Vierraumwohnungen und versorgen sich selbst. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat einen Betreiber eingesetzt, der mit qualifiziertem Personal (einer Heimleitung, Sozialarbeiter/innen, Kinderbetreuer/innen, Verwaltungskräften, etc.) tagsüber vor Ort ist und die Menschen bei Alltagsfragen unterstützt, z. B. bei Anmeldung zu Sprachkursen oder bei Fragen zum Jobcenter, Schul- und Kitaanmeldung, Fragen zum Asylverfahren, Arbeits- und Wohnungssuche. Ein Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr anwesend.

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist Mieter des Gebäudes. Geleitet wird die Unterkunft vom landeseigenen Betreiber LfG-B. Das LAF ist demnach Auftraggeber und prüft die Qualität der Arbeit des Betreibers. Zudem wird die Belegung der Unterkunft durch das LAF gesteuert.

Daten und Fakten

Adresse Falkenberger Straße 154 a/b, 13088 Berlin-Pankow
Bauherrin GESOBAU AG
Ansprechpartner Betrieb, Nutzung, Betreiber Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), pressestelle@LAF.berlin.de
Ansprechpartner Bauen

GESOBAU AG

modulare-unterkunft@gesobau.de

Ansprechpartner Integration

Bezirksamt Pankow, Büro der Integrationsbeauftragten

Tel: 030-902952431

Integrationsbuero@ba-pankow.berlin.de

Wohnungen 66 Wohnungen für bis zu 194 Menschen
Bauphase Frühjahr 2019 bis Winter 2020

Bildergalerie

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