Leichte Sprache

Förderwettbewerb "Generationen im Dialog"

Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft in vielfältiger Weise. Die GESOBAU-Stiftung setzt 2023 einen Schwerpunkt bei der Förderung von Projekten und Aktivitäten, die Begegnung und Austausch fördern, um Veränderungen in der Denk- und Sichtweise anzustoßen und lokale Gemeinschaften zu stärken.

Auslobung des 4. Förderwettbewerbs der GESOBAU-Stiftung

Ein wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Die Bereitschaft zu Solidarität und Akzeptanz setzt soziale und kulturelle Fähigkeiten voraus, dafür sind Begegnung und Austausch essenziell. Die Arbeit am „Wir-Gefühl“ ist eine der drängendsten (universellen) Aufgaben moderner Gesellschaften. Wenn wir unsere Ängste, unsere Bedürfnisse mehr teilen könnten und das, was wir voneinander brauchen, dann können wir vielleicht auch wieder mehr Mut fassen zusammen.

Die GESOBAU-Stiftung wird 2023 zusätzlich zu ihrem Stiftungsengagement einen Wettbewerb ausloben und ein Projekt mit 10.000 Euro (oder zwei Projekte mit jeweils 5.000 Euro) fördern, mit dem sozialräumliche Aktivitäten gestärkt und der Austausch zwischen den Generationen gefördert wird. Nachfolgend einige Ideen, die in den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen berücksichtigt werden können:

  • „Oral History“: Zeitzeug*innengespräche, Diskussionen, thematische Projekte,  
  • Intergenerative Ideenwerkstätten zum Thema „Enkeltaugliche Zukunft“,
  • Veröffentlichungen von Projektergebnissen,
  • Einrichtung eines Erzählcafés,
  • Umsetzung einer „Langen Tafel“,
  • kulturell-künstlerische Aktivitäten u.v.m.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen klar erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben. Die Einreichung von Projektanträgen bezieht sich damit nicht auf die Linderung materieller Notlagen einzelner Personen. Die GESOBAU-Stiftung versteht die Auslobung der zusätzlichen Fördermittel als ein quartiers- bzw. bestandsbezogenes Engagement.

Wir bitten die Antragsteller*innen nach Möglichkeit auch um eine Umfeldanalyse, eine Validierung oder eine Wirkungsmessung der umgesetzten Maßnahmen einzuplanen. Beteiligen können sich gemeinnützige Initiativen und Träger der freien Wohlfahrtspflege.

Projekte, die darauf angelegt sind, langfristig strukturelle Wirkungen zu erzielen, können
a) wenn sie für eine einmalige Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt werden im Anschluss (bei Erfolg der Maßnahme/des Projekts) einen Antrag auf Weiterförderung der Maßnahme an die GESOBAU AG richten. (Kooperationszeitraum ab 2023)
b) wenn sie nicht für eine Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt wurden, eine Kooperationsanfrage an die GESOBAU AG stellen. (2023-2025)

Der Antrag muss entsprechend der Satzung der GESOBAU-Stiftung erstellt werden und einen Bezug zu den Stadtteilen und Quartieren haben, in denen die GESOBAU und ihre Töchter Wohnungsbestände verwalten und bewirtschaften.

Ausloberin
GESOBAU-Stiftung
Stiftsweg 1, 13187 Berlin
stiftung@gesobau.de

Auslobung
Offener Wettbewerb

 

Teilnahmebedingungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden. Der Eingang der Anträge soll bis 6. Juni 2023 erfolgen. Anträge können nur online unter der Stichwortangabe "Förderwettbewerb" eingereicht werden.

Antrag auf Projektförderung

Bewertungskriterien, z.B.: Förderfähigkeiten gemäß Satzung der GESOBAU-Stiftung, Linderung pandemiebedingter Probleme, Bezug zur Zielgruppe, Herleitung/Konzept/Projekt, Projektstruktur, Nachhaltigkeit, Aktualität. Umsetzung der Projekte ab Juli 2023. Bei einem Zuschlag müssen die Kosten des Projekts gegenüber der GESOBAU-Stiftung mittels Belegen abrechenbar sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mittelzuweisung und keine Aufwandsentschädigung der Antragssteller*innen.

Fördergebiete
Entsprechend ihren Schwerpunkten ist die GESOBAU-Stiftung in den Beständen der GESOBAU AG und ihrer Tochtergesellschaften aktiv.

Bekanntmachung
Die Entscheidung zur Mittelvergabe erfolgt durch die Vorstände und das Kuratorium der GESOBAU-Stiftung als Mehrheitsentscheidung bis zum 31. Juli 2023.