Städtische Mieter haben jetzt die Wahl
Fast 1.000 Mieterinnen und Mieter der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen stellen sich der Wahl zum Mieterrat. Die neu gewählten Mieterräte werden künftig in den Aufsichtsräten der Unternehmen vertreten sein. Nun sind die Mieterinnen und Mieter der rund 300.000 städtischen Wohnungen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wohnungsunternehmen stärken damit die Mitbestimmung ihrer Mieterinnen und Mieter und setzen weitere Teile des seit dem 1. Januar 2016 in Berlin geltenden Wohnraumversorgungsgesetzes um.
Zwischen Mitte Juli und Anfang September laufen die Briefwahlen zur Einrichtung eines ersten Mieterrats bei degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND sowie WBM. Bei einigen der sechs städtischen Wohnungsunternehmen wurden die Wahlunterlagen bereits verschickt, bei den anderen startet der Versand in Kürze.
Ein neuer Mieterrat wird in jedem der sechs städtischen Wohnungsunternehmen gebildet. Diese hatten im Frühjahr ihre Mieterinnen und Mieter über das neu zu wählende Gremium 'Mieterrat' informiert und sie dazu aufgerufen, zu kandidieren.
Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der GESOBAU AG und Sprecher der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften: "Wir haben in den letzten Wochen zahlreiche engagierte Kandidatinnen und Kandidaten kennengelernt, die sich viel vorgenommen haben, um für ein noch besseres Miteinander und für lebenswerte Quartiere für alle zu sorgen. Wir können nur alle Mieterinnen und Mieter ermuntern, sich jetzt zahlreich an den Wahlen zu beteiligen und auf diese Weise die Landeseigenen und Berlin mitzugestalten. Ich wünsche allen Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg."
Mieterbeirat und Mieterrat: Aufgaben und inhaltliche Abgrenzung der beiden Gremien
Bereits seit Jahrzehnten (genauer: seit 1983) sind ehrenamtlich tätige Mieterbeiräte wohnortnah Ansprechpartner für Nachbarn in ihrem Haus, ihrem Block oder ihrem Quartier. Sie vertreten Mieterinteressen gegenüber den landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Die neuen Mieterräte vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter des Wohnungsunternehmens. Sie beschäftigen sich mit den Planungen des jeweiligen Wohnungsunternehmens für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung, Quartiersentwicklung sowie Gemeinschaftseinrichtungen.
Durchführung der Wahlen
Die Mieterräte werden durch geheime Briefwahl gewählt. Der Wahlstichtag wurde in den Unternehmen individuell festgelegt, und liegt zwischen dem 5. August und dem 8. September.
Zur rechtskonformen Durchführung der Wahlen wurden in den Unternehmen Wahlkommissionen gebildet, denen Mieterinnen und Mieter sowie Mitarbeiter des Unternehmens angehören. Die Wahlkommission hat die Aufgabe, die Kandidaten zu prüfen und zuzulassen, die Wahllisten zu erstellen, die Vorstellung der Kandidaten zu organisieren, den Wahlstichtag festzulegen, nach der Wahl die Stimmen öffentlich auszuzählen sowie das amtliche Ergebnis festzustellen und zu verkünden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Mieterinnen und Mieter über 18 Jahre, die Wohnungs-Hauptmieter sind und mindestens seit sechs Monaten ein ungekündigtes Mietverhältnis mit dem jeweiligen Wohnungsunternehmen haben. Jeder Haushalt hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der (Haupt-)Mieter. Die wahlberechtigten Mieterinnen und Mieter erhalten bzw. erhielten ihre Wahlunterlagen persönlich und direkt vom Wohnungsunternehmen. Es gibt keinen Ersatz für falsch ausgefüllte oder verlorengegangene Wahlunterlagen.
Öffentliche Auszählung
Nach Ende der drei- bis vierwöchigen Briefwahlperiode finden in den einzelnen Unternehmen öffentliche Auszählungen statt, die von der Wahlkommission organisiert werden. Zur Auszählung sind alle Mieterinnen und Mieter eingeladen. Der Zugang kann aus Sicherheitsgründen begrenzt werden. Die Orte und Termine werden auf den Internetseiten der Unternehmen bekannt gegeben bzw. in den Briefwahlunterlagen angekündigt.
Ausblick
Sind die Mieterräte in allen Wahlbezirken gewählt und nehmen sie die Wahl an, können sich die neuen Gremien bei allen Wohnungsunternehmen konstituieren und im Herbst ihre Arbeit aufnehmen.
Weiterführende Infos auf den Webseiten der Landeseigenen:
www.degewo.de
www.gesobau.de
www.gewobag.de
www.howoge.de
www.stadtundland.de
www.wbm.de