Wohnungssuche

Pressebericht zur Verwendung von Daten bei der GESOBAU im Rahmen der Mieterratswahl

Pressemitteilung | Berlin, 06. Dezember 2016
In einem aktuellen Artikel der Berliner Zeitung wird Bezug auf ein ausschließlich an die GESOBAU gerichtetes Schreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vom 25. November 2016 genommen, welches die GESOBAU am 01. Dezember 2016 erhalten hat.

In einem aktuellen Artikel der Berliner Zeitung wird Bezug auf ein ausschließlich an die GESOBAU gerichtetes Schreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vom 25. November 2016 genommen, welches die GESOBAU am 01. Dezember 2016 erhalten hat.

Inhalt dieses Schreibens über Prozesse bei der GESOBAU während der berlinweiten Mieterratswahlen der sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ist eine vorläufige juristische Bewertung der BlnBDI im Rahmen eines laufenden, noch nicht abgeschlossenen Verfahrens.

Die GESOBAU wird in diesem Schreiben aufgefordert, zu den angeführten Punkten mit einer Frist von vier Wochen Stellung zu nehmen. Vor diesem Hintergrund prüft die GESOBAU zurzeit die vorläufige rechtliche Bewertung sowie die Empfehlungen der BlnBDI.

Bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen handelt es sich um eine spezielle und sehr komplexe Rechtsmaterie. Die GESOBAU nimmt daher auch externe datenschutzrechtliche Beratung in Anspruch. Eine erste juristische Einschätzung gelangt in wesentlichen Punkten bereits zu anderen Ergebnissen als die vorläufige Bewertung der BlnBDI.

Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird die GESOBAU die Stellungnahme fristgerecht an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit übermitteln.

Erst wenn das laufende Verfahren abgeschlossen ist, lassen sich daraus Schlussfolgerungen ableiten.