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Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsbaugesellschaften sichert bezahlbare Mieten im städtischen Bestand

Pressemitteilung | Berlin, 05.04.2017
Berlin wächst jährlich um rund 50.000 Einwohner. Damit diese Entwicklung nicht zu einer Verdrängung von Menschen mit mittleren und geringen Einkommen führt, hat der Senat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften die neue Kooperationsvereinbarung „Leistbare

Berlin wächst jährlich um rund 50.000 Einwohner. Damit diese Entwicklung nicht zu einer Verdrängung von Menschen mit mittleren und geringen Einkommen führt, hat der Senat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften die neue Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ geschlossen. Diese wurde heute durch Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher, die Vorstände sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaften und die Vorstände der Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts – unterzeichnet. Die Vereinbarung knüpft an das 2012 mit den Wohnungsbaugesellschaften geschlossene Mietenbündnis an.

Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Mit der Kooperationsvereinbarung sichern wir bezahlbare Mieten im städtischen Wohnungsbestand und gewährleisten so, dass auch einkommensschwächere Haushalte nachhaltig mit Wohnraum versorgt und nicht verdrängt werden. Gleichzeitig stärken wir die städtischen Wohnungsbaugesellschaften durch zusätzliche Investitionen in neuen Wohnraum, durch die Einbringung von landeseigenen Grundstücken und eine bedarfsgerechte Zuführung von Eigenkapital, sofern dies im Einzelfall notwendig ist. Ich freue mich, dass wir für die großen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben.“

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: „Die Vereinbarung stellt sicher, dass Mieten sozialverträglich bleiben. Jährliche Mieterhöhungen bleiben auf zwei Prozent begrenzt. Die Kooperation setzt zudem einen Schwerpunkt beim Wohnungsneubau. Angesichts des erfreulichen Wachstums der Stadt lässt sich der große Bedarf an Wohnraum im mittleren und einfachen Segment nur mithilfe umfangreicher Neubaumaßnahmen begegnen. Die städtischen Wohnungsgesellschaften verpflichten sich, bis 2021 weitere 30.000 Wohnungen zu errichten. Das ist wichtig und finanziell insgesamt leistbar.“

Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender GESOBAU AG, Sprecher der Landeseigenen, stellt den Blick der Kommunalen auf die Kooperationsvereinbarung dar: „Schon mit Abschluss des Mietenbündnisses 2012 haben die landeseigenen Gesellschaften sehr sozialverträglich agiert und mietpreisdämpfend gewirkt. Die Kooperationsvereinbarung ist eine noch deutlich weitergehende Übereinkunft als Antwort auf die aktuellen Markterfordernisse. Die an die Gesellschaften gerichteten Anforderungen sind herausfordernd – das klare Bekenntnis des Senats zur wichtigen Rolle der Kommunalen sowie die Zusage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, sind die Basis zur Erreichung der gesetzten Ziele.“

Stefanie Frensch, Geschäftsführerin HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, ergänzt: „Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften begrüßen den Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Senat. Sie stellt eine beiderseits belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit dar und zeigt sowohl die Rahmenbedingungen unseres wirtschaftlichen und sozialen Handelns auf, als auch die Handlungsspielräume, in denen sich die Gesellschaften in den nächsten fünf Jahren bewegen.“

Die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ wirkt sich direkt auf das Wohnraumangebot und die -versorgung im gesamten Stadtgebiet aus. Sie ist ein wesentlicher Baustein für die soziale Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik.

Die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ steht auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Download bereit:
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/Wohnungsbaugesellschaften