Wohnungssuche

GESOBAU vergibt Aufträge nach geltendem Recht

Pressemitteilung | Berlin, 19.02.2010
Kommunales Wohnungsunternehmen versteht sich als öffentlicher Auftraggeber

. Anlässlich der aktuellen Medienberichterstattung stellt die GESOBAU AG fest: 

Die GESOBAU versteht sich als landeseigenes Unternehmen als öffentlicher Auftraggeber, der sich bei allen Leistungsvergaben an die geltenden Vergaberichtlinien hält. Dies steht auch in allen Vergabebedingungen an die Firmen, mit denen wir zusammenarbeiten. Die korrekte Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgt durch eine unabhängige Abteilung Einkauf, die von den ausführenden Bereichen getrennt ist. Die Vergabe von Leistungen jeglicher Höhe regelt eine spezielle Geschäftsanweisung der GESOBAU.

Im Jahr 2009 hat die GESOBAU insgesamt 26 Projektaufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben. Für insgesamt vier Bauvorhaben in 2009 in verschiedenen Wohnhausgruppen gingen Aufträge an die Firma IPB.B des Abgeordneten Ralf Hillenberg für Leistungen als Generalplaner oder Projektsteuerer. Die Aufträge für diese Leistungen wurden entsprechend ihrer Auftragshöhe nach den gültigen Vergaberichtlinien im Wettbewerb vergeben. Das bedeutet, dass jeweils mehrere Vergleichsangebote vorlagen, und die Entscheidung für IPB.B fiel, weil die IPB.B-Angebote das beste Preis- und Leistungsverhältnis aufwiesen.