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Balkon-Photovoltaikanlagen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Balkon-Photovoltaikanlage interessieren und damit zur Energiewende beitragen möchten. Grundsätzlich ist die Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage durch Mieter*innen möglich.

Wichtig zu wissen

Die GESOBAU erlaubt nur handelsübliche, steckerfertige Komplettanlagen, die man direkt anschließen kann. Die Anlagen müssen eine CE-Kennzeichnung bis zu 2000 Watt Peak (Wp) Modulleistung haben. Der Wechselrichter (das Gerät, das den Strom umwandelt) darf maximal 800 Watt haben. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie nur Komplettsysteme verwenden, die folgende Elemente enthalten: ein Solarmodul, einen Wechselrichter und ein passendes Anschlusskabel.

Derzeit fordert die gültige DIN VDE V 0628-1 eine spezielle Energiesteckvorrichtung, wie zum Beispiel einen Wieland-Stecker oder einen Festanschluss. So gelangt der Strom sicher ins Hausnetz.
 
Wichtig: Der Strom aus einer Balkon-Photovoltaikanlage darf nur für die Stromversorgung der selbst angemieteten Wohnung verwendet werden.

Schritt für Schritt zur eigenen Balkon-Photovoltaikanlage

Benötigte Unterlagen

Sollten Sie sich für eine Balkon-Photovoltaikanlage entscheiden, benötigen wir vor der Installation folgende Dokumente: 

  1. Art und Größe der Anlage mit Herstellerangaben (Produktdatenblatt) sowie Angaben zum Aufstellort und zu Art und Lage der Befestigung/Montage
  2. Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung (inkl. Versicherungsschutz für den Zeitraum der Durchführung der Arbeiten) 

Genehmigung

Die schriftliche Genehmigung zur Aufstellung der Balkon-Photovoltaikanlage wird nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen unter 1. und 2. zunächste unter Vorbehalt erteilt. Hierzu erhalten Sie nach Prüfung eine schriftliche Vereinbarung. 

Montage

Die Anlage muss fachgerecht montiert werden. Sie benötigen zudem eine sogenannte Fachunternehmererklärung, also die schriftliche Bestätigung der Montagefirma darüber, dass die Arbeiten gemäß den geltenden technischen Regeln, Normen und gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurden. 

Inbetriebnahme

Folgende Dokumente müssen Sie uns unmittelbar nach der Installation gebündelt zur Verfügung stellen: 

  1. Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  2. Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
  3. Fachunternehmererklärung zur Installation und Montage der Anlage

Eine abschließende Vereinbarung und Genehmigung erteilen wir nach Installation der Anlage und nachdem Sie sämtliche notwendigen Unterlagen eingereicht haben. 

Ihre Fragen, unsere Antworten

Vor Inbetriebnahme

Durch die Montage der Anlage dürfen keine Schäden am Bauwerk entstehen. Das Anbohren von Wänden, Fassadenteilen, Fensterelementen oder Balkonbrüstungen, Geländern, Balkonfußböden oder auch Terrassenfußböden ist nicht erlaubt. 

Die Anlage muss fachgerecht montiert werden. Sie benötigen zudem eine sogenannte Fachunternehmererklärung, also die schriftliche Bestätigung der Montagefirma darüber, dass die Arbeiten gemäß den geltenden technischen Regeln, Normen und gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurden.

Die Kosten für eine Überprüfung, ob eine Balkon-Photovoltaikanlage an den vorhandenen, wohnungseigenen Stromkreis angeschlossen werden kann und ggf. die Kosten für die Nachrüstung einer geeigneten Steckdose sowie der erforderlichen Zuleitungen sind durch die Mieter*innen zu tragen.

Mieter*innen müssen die Balkon-Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden (Gesetzliche Grundlage: Energiewirtschaftsgesetz).

Möglicherweise ist der Austausch des Stromzählers erforderlich und wird durch den Netzbetreiber in der Regel kostenfrei durchgeführt. Dies entscheidet jedoch der Netzbetreiber. Für den Antrag sind Sie selber verantwortlich.

Die Installation und der Betrieb der Balkon-Photovoltaikanlage müssen in Ihre private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden – oder Sie schließen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung dafür ab. Legen Sie uns den Nachweis darüber bitte unbedingt vor. Darüber hinaus empfehlen wir, Ihre Hausratversicherung zu informieren. Eine Haftung durch die Vermieterin wird nicht übernommen.

Nach Inbetriebnahme

Für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Befestigung der Balkon-Photovoltaikanlage während des Betriebs sind Sie selbst verantwortlich. Dabei muss regelmäßig die ordnungsmäße Befestigung überprüft werden. Ebenso sind die Solarpaneel und die Elektroanlage regelmäßig auf lose Teile oder optische Auffälligkeiten zu überprüfen. Bei Notwendigkeit ist eine Fachfirma hinzuzuziehen.

Spätestens wenn das bestehende Mietverhältnis endet, sind Sie verpflichtet, die installierte Photovoltaikanlage abzubauen. Die installierte Steckdose bleibt allerdings in der Wohnung. 

Wenn bei der Montage oder dem Abbau der Solaranlage Schäden entstehen, sind Sie verpflichtet, diese vollständig zu beseitigen.

Wenn an der Fassade oder am Balkon Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, ist die die Anlage (vorübergehend) durch Sie auf eigene Kosten zu demontieren und auch wieder zu montieren.

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Weitere Informationen

Innenaufnahme zeigt in der Perspektive von unten nach oben gesehen eine Lichtinstallation mit vielen einzeln von der Decke hängenden Glühlampen
Was müssen Mieter*innen beachten?

Erklärfilm zu Balkon-Photovoltaikanlagen

Was Sie beim Einbau einer PV-Anlage an Ihrem Balkon beachten müssen, erfahren Sie im Informationsvideo des BBU.