In der Roedernallee 118 a bis 118 h entsteht bis zum Sommer 2026 ein Quartier, das mit seinem Mix aus 1-Zimmer-Wohnungen und Mehrzimmerwohnungen, in denen mehrere Wohnplätze zur Verfügung stehen, sowie Gemeinschaftsflächen exklusiv auf die Bedürfnisse von Auszubildenden und Studierenden ausgerichtet ist.
Die 105 Wohnungen bieten insgesamt 242 Menschen ein bezahlbares Zuhause.
Daten und Fakten
| Adresse | Roedernallee 118 a bis 118 h, 13437 Berlin |
|---|---|
| Bauherr | ImmProjekt Entwicklungs GmbH & Co. Roedernallee KG |
| Generalunternehmer | Dresdner Industrie- und Wohnungsbaugesellschaft mbH |
| Grundstücksfläche | 6.904 m² |
| Wohnfläche | 6.771 m² |
| Wohnungen/Wohnplätze | 105/242 |
| Energiestandard | KfW-Effizienzhaus-55 EE |
| Fassade / Wärmedämmung | WDVS (mineralisch) |
| Bauphase | Sommer 2024 bis Sommer 2026 |
Wohnungsmix
Insgesamt entstehen im Quartier Alt-Wittenau 105 Wohnungen mit 242 Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende.
| Wohnungstyp | Anzahl Wohnungen | Wohnungsgröße | Zimmergröße Wohnplatz |
|---|---|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung | 7 | ca. 34 - 49 m² | 34 - 49 m² |
| 2er-WG-Wohnung | 61 | rd. 59,6 m² | 14 - 30 m² |
| 3er-WG-Wohnung | 35 | rd. 86 m² | 14 - 23 m² |
| 4er-WG-Wohnung | 2 | rd. 114 m² | 14 - 18 m² |
Mietpreise
Pro Wohnplatz ist eine Bruttokaltmiete i.H.v. 320,00 € pro Monat, zzgl. eines Aufschlages i.H.v. 60 € für Strom-, Internet und Möblierung (Pantry-Küchen, Gemeinschaftsräume) vorgesehen sowie Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser.
Lage
Das Quartier Alt-Wittenau befindet sich in der Roedernallee 118/118a in 13437 Reinickendorf. Der S- und U-Bahnhof Wittenau ist fußläufig (ca. 850m bzw. 13 Minuten) erreichbar und bietet mit der S1, S26, S85 sowie der U8 eine direkte und schnelle Verbindung in die Berliner Innenstadt. Direkt am Wohnhaus gelegen ist die Bushaltestelle für den Bus 120. Weitere Buslinien fahren in unmittelbarer Nähe.
Einkaufsmöglichkeiten wie Rewe und Rossmann sind im Erdgeschoss des Wohnhauses angegliedert. In 25 Minuten zu Fuß und 15 Minuten mit dem ÖPNV ist man im Märkischen Zentrum. Die Deutsche Internationale Universität Berlin ist in 35 Minuten mit dem ÖPNV erreichbar.
Community-Areas
Mehr gemeinsame Zeit, mehr Austausch, mehr Gemeinschaft: Neben den Wohnungen umfasst das Quartier Alt-Wittenau auch verschiedene Community-Areas, die das Zusammenleben vor Ort zu etwas ganz Besonderem machen.
Die Gemeinschaftsbereiche haben je einen eigenen thematischen Fokus:
Study & Socialize
Gemeinschaftsraum zum Lernen (Beispielbild).
GESOBAU AG / Thomas Bruns
Im ersten Obergeschoss steht ein Raum mit mehreren Arbeitsplätzen und Multimediaversorgung zum gemeinsamen Wissenserwerb zur Verfügung.
Chill-Out-Side
Visualisierung des Innenhofs
ImmProjekt Entwicklungs GmbH & Co. Roedernallee KG
Der begrünte Außenbereich im ersten Obergeschoss lädt mit diversen Sitzgelegenheiten und Calisthenics-Möglichkeiten sowie einer Tischtennisplatte zum Verweilen ein.
Game & Get together
Gemeinsam entspannen und Spaß haben (Beispielbild).
GESOBAU AG / Thomas Bruns
Nach der Vorlesung, einem langen Arbeitstag oder am Wochenende: Im Gemeinschaftsraum lässt es sich bei Billard, Kicker & Co. entspannen.
Wash
Waschräume im UG (Beispielbild).
GESOBAU AG / Thomas Bruns
Im Untergeschoss befinden sich zwei Räume mit Waschmaschinen und Trocknern, die gegen ein Entgelt genutzt werden können.
Ausstattung
1-Zimmer-Wohnung
- Pantry-Küche (Cerankochfeld, Kühlschrank mit Gefrierfach, Backofen, Spüle, Sitzgelegenheit)
- Bad mit Dusche
- Decken in Sichtbeton
- CV-Bodenbelag
- Internet- und TV-Anschluss
- mit Balkon/Terrasse
Mehrzimmerwohnung
- Pantry-Küche (Cerankochfeld, Kühlschrank mit Gefrierfach, Backofen, Spüle, Sitzgelegenheit)
- Gemeinschaftsdusch- oder Wannenbad (ab 3er-WG zweites separates WC)
- jedes WG-Zimmer mit eigener Schließung
- CV-Bodenbelag
- Internet- und TV-Anschluss
- teilweise mit Balkon/Terrasse
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Bitte beachten Sie, dass wir bei der Wohnungsvergabe ausschließlich Auszubildende und Studierende berücksichtigen können!
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Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Registrierung lediglich Informationszwecken dient und sich dadurch kein Anspruch auf eine Wohnungsvermietung ableiten lässt.
Impressionen
FAQ
- Du bist Student*in an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Land Berlin oder hast bereits eine Zulassungsbescheinigung für das kommende Semester.
- Du bist Auszubildende*r mit einem Ausbildungsplatz im Land Berlin, befindest dich in deiner Erstausbildung oder trittst diese in Kürze an und hast das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Du besitzt einen im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) 100 oder 140, oder eine Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, wobei das anrechenbare Einkommen die Grenze von 40 % (Einkommensgrenze 140 %) nicht überschreiten darf. Weitere Infos zur Beantragung findest du hier: Wohnberechtigungsschein - Berlin.de
Ja, du kannst dich auch auf einen Wohnplatz bewerben, wenn du noch nicht volljährig bist. Zum Abschluss des Mietvertrages ist bei Vertragsunterzeichnung dann die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich. Darüber hinaus müssen alle weiteren Vermietungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Die Wohnungen und Wohnplätze im GESOcampus Quartier Alt-Wittenau sind zur Unterstützung der Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden staatlich gefördert worden. Sie unterliegen deshalb Belegungs- und Mietbindungen, die sich aus den Verwaltungsvorschriften zur Förderung des studentischen Wohnens und Wohnens für Auszubildende (Junges-WohnenRL 2023) und dem Fördervertrag mit der Investitionsbank Berlin ergeben und die von der GESOBAU als Vermieterin uneingeschränkt zu beachten sind.
Um überhaupt an dich vermieten zu dürfen, benötigen wir eine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen gültigen Zulassungsbescheid sowie einen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültigen Wohnberechtigungsschein 100 oder 140 bzw. eine Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, wobei das anrechenbare Einkommen die Grenze von 40 % (Einkommensgrenze 140 %) nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus reiche bitte folgende Unterlagen ein:
- falls vorhanden: BAföG Bescheid (aktueller Bewilligungszeitraum)
- falls vorhanden: Stipendiennachweise
- falls vorhanden: Nachweise aus Nebenjobs (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate z.B. aus Werkstudierendenvertrag, Minijob o.Ä.)
- falls zutreffend: Unterhaltsbestätigung der Eltern (keine Bürgschaft!)
- falls vorhanden: Nachweise für sonstige staatliche Unterstützungsleistungen (z.B. Kindergeldnachweis, Wohngeldbescheid)
- Selbstauskunft
- Bonitätsauskunft: Schufa Bonitäts-Check (dieser wird von der GESOBAU eingeholt)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des derzeitigen Vermieters oder Nachweis zur Mietfreistellung von den Eltern/Sorgeberechtigten
Wir benötigen einen gültigen Ausbildungsnachweis (Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitgeberbescheinigung) sowie einen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültigen Wohnberechtigungsschein 100 oder 140 bzw. eine Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, wobei das anrechenbare Einkommen die Grenze von 40 % (Einkommensgrenze 140 %) nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus reiche bitte folgende Unterlagen ein:
- letzte 3 Vergütungsabrechnungen oder schriftliche Arbeitgeberbescheinigung zur Ausbildungsvergütung
- falls vorhanden: Nachweise aus Nebenjobs (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, z.B. aus Minijob)
- falls vorhanden: Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB Bescheid)
- falls zutreffend: Unterhaltsbestätigung der Eltern (keine Bürgschaft!)
- falls zutreffend: Nachweis über sonstige staatliche Unterstützungsleistungen (z.B. Kindergeldnachweis, Wohngeldbescheid)
- Selbstauskunft
- Bonitätsauskunft: Schufa Bonitäts-Check (dieser wird von der GESOBAU eingeholt)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des derzeitigen Vermieters oder Nachweis zur Mietfreistellung von den Eltern/Sorgeberechtigten
Die GESOBAU AG setzt sich für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander ein. Diskriminierung – etwa aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Herkunft, Religion oder anderen personenbezogenen Merkmalen – findet keinen Platz in unseren Wohnanlagen. Alle Wohnungen und Wohnplätze stehen deshalb allen Personen offen, die die Vermietungsvoraussetzungen erfüllen.
Es besteht die Möglichkeit sich einzeln auf einen Wohnplatz zu bewerben oder als vollständige Gruppe für alle Wohnplätze innerhalb einer Mehrzimmerwohnung:
- Die Vergabe der einzelnen Wohnplätze erfolgt bei Vorliegen der Vermietungsvoraussetzungen ausschließlich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen. Dies gilt auch für die Auswahl, Belegung und Zusammensetzung innerhalb der Wohnungen. Die Zusammensetzung innerhalb einer Wohnung erfolgt somit nicht nach Wunsch oder Auswahl, sondern zufällig nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungen.
- Eine Gruppenbewerbung für eine Mehrzimmerwohnung ist möglich. Auch hier müssen vollständige Bewerbungsunterlagen von allen Bewerbenden eingereicht werden.
Dann hast du die Möglichkeit, dich auch auf einen anderen Wohnplatz zu bewerben.
Ja, auch wenn du dich für einen Wohnplatz in einer Wohngemeinschaft entscheidest, erfolgt die Vermietung je Wohnplatz (Zimmer). D.h. jede*r Student*in/Azubi erhält einen eigenen Mietvertrag, egal, ob der Wohnplatz in einer Ein- oder Mehrzimmerwohnung liegt.
Die monatliche Gesamtmiete beinhaltet die Bruttokaltmiete zzgl. eines Aufschlags für Möblierung (Pantry-Küchen, Gemeinschaftsräume), Internetanschluss und Strom und die Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser).
Abgesehen von den Kosten für Heizung und Warmwasser sind die wohnungswirtschaftlich üblichen Betriebskosten gemäß der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) in der Bruttokaltmiete enthalten.
Gemäß der Junges-WohnenRL 2023 erhöht sich die monatliche Bruttokaltmiete entsprechend der prozentualen Erhöhungen des Bedarfs nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen (§ 13 Absatz 2 BAföG), oder entsprechender Nachfolgeregelungen. Ändert sich also der BAföG-Satz hat dies Auswirkungen auf deine monatliche Gesamtmiete.
Der Aufschlag auf die Bruttokaltmiete für Möblierung, Internetanschluss und Strom erhöht sich gemäß der Junges-WohnenRL 2023 alle 24 Monate um 3 %, erstmalig 24 Monate nach Bezugsfertigkeit und dann alle 24 Monate nach der letzten Erhöhung.
Die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser können nach einer jährlichen Nebenkostenabrechnung auf eine angemessene Höhe angepasst werden.
Gemäß der Junges-WohnenRL 2023 erhöht sich die monatliche Bruttokaltmiete entsprechend der prozentualen Erhöhungen des Bedarfs nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen (§ 13 Absatz 2 BAföG), oder entsprechender Nachfolgeregelungen. Ändert sich also der BAföG-Satz hat dies Auswirkungen auf deine monatliche Gesamtmiete.
Zuletzt wurde der BAföG Satz für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, 2024 erhöht. Die Wohnkostenpauschale stieg dabei von 360 € auf 380 €/Monat. Aktuell wird diskutiert, diese Pauschale zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 €/Monat anzuheben und anschließend regelmäßig zu überprüfen.
Ja. Es handelt sich bei der Vermietung von Wohnplätzen um befristete Mietverhältnisse.
Bist du Student*in?
Dann ist dein Mietverhältnis auf maximal vier Jahre befristet. Du hast unter bestimmten Voraussetzungen (sog. Härtefall) einmalig die Möglichkeit einen Folgemietvertrag für max. ein weiteres Jahr abzuschließen.
Bist du Auszubildene*r?
Dann ist dein Mietverhältnis auf die Dauer deines Ausbildungsvertrages befristet. Du hast unter bestimmten Voraussetzungen (sog. Härtefall) einmalig die Möglichkeit einen Folgemietvertrag für max. ein weiteres Jahr abzuschließen.
Der Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist möglich, wenn du deine Wohnberechtigung verlierst, z.B. wenn du deinen Ausbildungsort/Studienort wechselst, das Studium/die Ausbildung aufgibst oder anderweitig beendest. Ab Beginn des 2. Mietjahres hast du zudem die Möglichkeit, jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.
Wenn du dein Zimmer während eines Auslandssemesters oder eines Praktikums untervermieten möchtest, stelle bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag. Das entsprechende Formular findest du hier.
Sprich außerdem gerne deine Kundenbetreuer*in an, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Untervermietung möglich ist.
Die Mietdauer ist grundsätzlich befristet. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ausnahme: In Härtefällen kann die Mietzeit um maximal 1 Jahr verlängert werden.
Ja. Zur Sicherung der Ansprüche der GESOBAU als deiner Vermieterin wegen Schäden an der Wohnung/dem Wohnplatz innerhalb der Wohnung ist eine Mietsicherheit in Höhe von derzeit 960,00 € zu zahlen (das entspricht dem Dreifachen der aktuellen Bruttokaltmiete). Du kannst diesen Betrag in drei gleich großen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen, die beiden weiteren sind jeweils mit den beiden unmittelbar folgenden monatlichen Mietzahlungen fällig.
Ja, du erhältst jährlich eine Nebenkostenabrechnung über deine Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser). Somit kann es nachträglich zu einem Guthaben oder zu einer Nachzahlung kommen. Die kalten Betriebskosten sind in der Bruttokaltmiete enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet.
Unsere Wohnplätze sind grundsätzlich unmöbliert und du kannst dein Zimmer ganz individuell nach deinen Vorstellungen einrichten und deine Lieblingsmöbelstücke mitbringen.
Zur Grundausstattung in unseren 1-Zimmer-Wohnungen gehört eine Anbauküche (Kühl-Gefrierkombination, Herdplatten, Mikrowelle) und ein Essplatz sowie ein eigenes Duschbad.
In den Mehrzimmerwohnungen werden die Anbauküche (Kühl-Gefrierkombination, Herdplatten, Backofen), der Essplatz sowie das Bad gemeinschaftlich genutzt und befinden sich außerhalb deines eigenen Zimmers.
Genaue Informationen zur jeweiligen Ausstattung findest du im Exposé.
Viele Zimmer verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse. Die Ausstattungsbeschreibung findest du im Exposé.
In den Mehrzimmerwohnungen gilt: Du hast dein eigenes, abschließbares Zimmer. Hier genießt du deine Privatsphäre. Die Gemeinschaftsbereiche wie Küche und Badezimmer teilst du, abhängig von der Größe der Wohngemeinschaft, mit deinen Mitbewohnenden.
In unseren 1-Zimmer-Wohnungen genießt du die volle Privatsphäre mit einer eigenen Anbauküche und einem eigenen Duschbad.
Im Untergeschoss findest du zwei Waschstationen inkl. Trockner (Nutzung der Geräte gegen Entgelt).
Im Haus befindet sich ein Fahrradkeller und es gibt Fahrradbügel im Außenbereich.
Du hast als Bewohner*in die Möglichkeit zusätzlich einen Keller gegen ein Nutzungsentgelt von 10,00 EUR im Monat anzumieten. Bei Interesse wende dich bitte an deine Kundenbetreuung.
Wir alle mögen es sauber und ordentlich und darauf müssen alle Bewohner*innen gleichermaßen achten – auch du. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O, damit das Zusammenleben langfristig gut funktioniert.
Auszubildende und Studierende haben eventuell Anspruch auf finanzielle Unterstützung – etwa Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Alles Wissenswerte rund um BaföG, WBS, Wohngeld und Co. findest du
- beim Studierendenwerk Berlin (BaföG und Erstberatung rund ums Wohnen)
- bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (WBS und Wohngeld)
Geflüchtete Studierende finden erste Informationen und Beratung bei der Koordinierungsstelle für geflüchtete Studierende des Studierendenwerks.