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Zwei junge Frauen sitzen vor einem augeklappten Laptop an einem Holztisch.
Streng vertraulich

Ombudsperson im Auftrag der GESOBAU

Die GESOBAU hat bereits 2005 eine unabhängige, externe Ombudsstelle eingerichtet. Hegen Bürger*innen, Mitarbeiter*innen, Mieter*innen oder Auftragnehmer*innen Verdacht über einen Regelverstoß oder erhalten Kenntnis über kriminelle Handlungen, steht unsere Ombudsperson als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung. Sie prüft die jeweils vorgebrachte Situation, um einen Verdacht entweder auszuräumen oder entsprechende Schritte einzuleiten. Seit dem 1. Januar 2026 nimmt Rechtsanwalt Fabian Tietz die Funktion der Ombudsperson wahr.

So erreichen Sie unsere Ombudsperson

Postadresse: 

Rechtsanwalt Fabian Tietz
Kurfürstendamm 234 
10719 Berlin

Bitte kennzeichnen Sie Schreiben an die Ombudsperson als "persönlich/vertraulich". Sie können sich auch anonym an unsere Ombudsperson wenden.

Gut zu wissen:

Unsere Ombudsperson unterliegt der Schweigepflicht. Als Hinweisgeber*in müssen Sie also keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. 

Bei Hinweisen auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen, die die berlinwohnen Hausmeister GmbH betreffen, können Sie sich auch gern an die folgende Kontaktadresse wenden: berlinwohnen@ombudskanzlei.de.

Ferner haben Sie die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Sie erreichen die Meldestelle über den folgenden Link: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Ombudsstelle für Mieter*innen der LWU

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Berlin. Sie bietet den Mieter*innen eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Dies sind vorrangig die Regelungen aus der Kooperationsvereinbarung (KoopV) und dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln). Dazu gehören beispielsweise:

  • das Leistbarkeitsversprechen
  • Mieterhöhungen in Bezug zur Kooperationsvereinbarung
  • Wohnungstausch

Zum Onlineangebot der Ombudsstelle