Richtigstellung zur Pressemitteilung des Bezirksamts Pankow vom 13. Juni 2025 zur „Presseeinladung zum Treffen mit der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow am 16. Juni“
Aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Situation bei der Unterbringung von Geflüchteten in Berlin ist die Unterbringung in Wohnungen statt Sammelunterkünften eine gesamtstädtische Aufgabe mit herausragendem Stellenwert - diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst.
Um im Bezirk Pankow dringend benötigten Wohnraum für Menschen mit Fluchthintergrund zur Verfügung stellen zu können, setzt die GESOBAU als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft nach Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, Finanzen sowie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine Innenhofbebauung im Bereich zwischen Kavalierstraße 19C / Ossietzkystraße 28 um.
Insgesamt werden 99 Wohnungen (1 bis 6 Zimmer) und zugehörige Verwaltungseinheiten entstehen.
Aufgrund der besonderen Einwirkung, die eine Nachverdichtung im Bestand mit sich bringt, hatte die GESOBAU einen langen und intensiven Beteiligungsprozess mit Werkstattverfahren für die geplante, dringend benötigte Wohnbebauung durchgeführt. Innerhalb des Verfahrens haben die teilnehmenden Anwohner*innen aus den möglichen Bebauungsvarianten die von der GESOBAU final eingereichte Bebauungsvariante ausgewählt. Diese Variante überzeugte durch den Erhalt möglichst vieler Bestandsbäume bzw. großer Spielplatzflächen, dabei wurden die ursprünglich geplanten rund 180 Wohnungen auf 99 Wohnungen reduziert.
Für diese Variante liegt eine gültige Baugenehmigung vor. Die Bürgerinitiative „Grüner Kiez Pankow“ hatte sich nicht an diesem Partizipationsverfahren beteiligt.
Die o.g. Pressemitteilung des Bezirksamts Pankow enthält falsche Informationen. Wir stellen daher wie folgt richtig:
Behauptung „der Bezirk Pankow hätte einen B-Plan aufgestellt“:
Dies trifft nicht zu. Der so genannte „Klima-B-Plan“ des Bezirks ist nicht verabschiedet und entfaltet daher auch keine Rechtskraft.
Behauptung „Vollständige Überbauung unter Fällung des alten Baumbestands“:
Dies trifft nicht zu. Es entstehen zwei Baukörper, die in Bezug auf Abstandsflächen und GFZ alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben einhalten. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Kennzahl im deutschen Baurecht, die angibt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche auf einem Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie dient dazu, die bauliche Dichte eines Grundstücks zu regulieren und somit die Ausnutzung des Grundstücks zu steuern. Die GFZ bestimmt, wie groß die Gesamtfläche aller Vollgeschosse eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Sämtliche Vorgaben wurden von der GESOBAU eingehalten. Siehe auch folgende Visualisierung der beiden Baukörper:
ZOOMARCHITEKTEN GmbH
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat die GESOBAU Fällgenehmigungen für 39 geschützte Bäume erhalten. Davon haben 23 Bäume die Schadstufe 3 (sehr stark beschädigt) bzw. 4 (absterbend bis tot), diese Bäume besitzen dementsprechend eine teils deutlich verminderte Vitalität. Die Angaben der Schadstufen entstammen der Baumfällgenehmigung des Umwelt- und Naturschutzamtes des Bezirksamtes Pankow von Berlin. Die weiteren geschützten Bäume auf dem Grundstück bleiben erhalten. Für alle gefällten Bäume nimmt die GESOBAU die vorgeschriebenen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Bezirk vor.
Behauptung „Verlust eines im Viertel dringend benötigten Spielplatzes“:
Dies trifft ebenfalls nicht zu, die Kinderspielplatzflächen werden nicht reduziert. Im Gegenteil, die Spielplatzflächen werden im Zuge des Neubaus vergrößert und zudem hochwertig gestaltet. Als Richtwert wurde pro neu geschaffene Wohnung eine zusätzliche Spielplatzfläche von 4 qm geplant. Insgesamt ist eine Spielplatzfläche von ca. 1.600 qm vorgesehen. Wesentlich für die Aufenthaltsqualität ist die Ergänzung der bisherigen Spielplatzflächen, die sich von bisher rund 1.000 qm auf insgesamt rund 1.600 qm nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erhöhen wird. Ein Teil eines geplanten Spielplatzes im nördlichen Innenhof wurde bereits im Herbst 2024 fertiggestellt und freigegeben, ist also seitdem nutzbar. Damit möchten wir den Anwohner*innen auch während der Neubaumaßnahmen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bieten. Nach Abschluss der Neubaumaßnahme wird der Spielplatz um weitere Angebote ergänzt.
Desweiteren stellen wir richtig, dass, anders als behauptet, der Spielplatz in dieser Wohnanlage ein privater und kein öffentlicher Spielplatz ist. Der Spielplatz steht somit Mieter*innenkindern zur Verfügung, ist aber nicht die Grundlage für Betriebsgenehmigungen von umliegenden Kinderbeutreuungseinrichtungen, hier steht das Bezirksamt in der Verantwortung.