Förderwettbewerb 2026
Im Quartier. Im Gespräch.
Das Zusammenleben in Berliner Quartieren steht vor wachsenden Herausforderungen. Unterschiedliche Lebensrealitäten, begrenzte Ressourcen und gesellschaftliche Veränderungen wirken sich unmittelbar auf das tägliche Miteinander aus. Vor diesem Hintergrund kommt dem Wohnumfeld als sozialem Raum eine besondere Bedeutung zu: als Ort des Austauschs, der Verständigung und des gemeinschaftlichen Handelns.
Gesucht werden praxisnahe Projekte und Vorhaben, die das Miteinander im Wohnumfeld stärken, die Menschen zusammenbringen, Austausch ermöglichen und Verantwortung für das unmittelbare Lebensumfeld übernehmen und Dialoge in den Quartieren fördern, in denen die GESOBAU AG Wohnraum verwaltet und bewirtschaftet.
Es stehen Preisgelder in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung, die gemäß den Förderrichtlinien der GESOBAU-Stiftung vergeben werden:
- Preis: 20.000 EUR
- Preis: 10.000 EUR
- Preis: 5.000 EUR
Bevorzugte Projektansätze:
Gefördert werden insbesondere praxisnahe Projekte, die das Zusammenleben im Quartier konkret erfahrbar machen. Zur inhaltlichen Orientierung können beispielhaft Vorhaben dienen, die:
- Begegnung und Austausch im Wohnumfeld ermöglichen,
- gemeinschaftliches Handeln im Alltag erproben,
- den konstruktiven Umgang mit unterschiedlichen Interessen unterstützen oder
- gemeinsam genutzte Räume beleben und gestalten.
Die Aufzählung dient der inhaltlichen Orientierung und ist nicht abschließend.
Maßgeblich ist der klar erkennbare Bezug zum Wettbewerbsthema.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden.
Der Eingang der Anträge soll bis 25. April 2026 erfolgen. Anträge können nur online und unter der Stichwortangabe "Förderwettbewerb" eingereicht werden.
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Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Projekte bei der GESOBAU-Stiftung einzureichen!
Weitere Informationen & Teilnahmebedingungen
Bewertungskriterien
Förderfähigkeiten gemäß Satzung der GESOBAU-Stiftung, Bezug zur Zielgruppe.
Das Zusammenleben in Berliner Quartieren steht vor wachsenden Herausforderungen. Unterschiedliche Lebensrealitäten, begrenzte Ressourcen und gesellschaftliche Veränderungen wirken sich unmittelbar auf das tägliche Miteinander aus. Vor diesem Hintergrund kommt dem Wohnumfeld als sozialem Raum eine besondere Bedeutung zu: als Ort des Austauschs, der Verständigung und des gemeinschaftlichen Handelns.
Mit dem Förderwettbewerb „Im Quartier. Im Gespräch.“ unterstützt die GESOBAU-Stiftung im Jahr 2026 praxisnahe Projekte, die das Miteinander im Wohnumfeld stärken und Dialoge im Quartier fördern. Gesucht werden Vorhaben, die Menschen zusammenbringen, Austausch ermöglichen und Verantwortung für das unmittelbare Lebensumfeld übernehmen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, Impulse für ein gelingendes Zusammenleben zu setzen und konkrete Ideen zu erproben, die im Alltag wirken und zeitlich begrenzt zu mehr Verständigung, Orientierung und gemeinschaftlichem Handeln in den Quartieren beitragen.
Es stehen Preisgelder in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung, die gemäß den Förderrichtlinien der GESOBAU-Stiftung vergeben werden:
- 1. Preis: 20.000 EUR
- 2. Preis: 10.000 EUR
- 3. Preis: 5.000 EUR
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemäß den Förderrichtlinien der GESOBAU-Stiftung.
Gefördert werden insbesondere praxisnahe Projekte, die das Zusammenleben im Quartier konkret erfahrbar machen. Zur inhaltlichen Orientierung können beispielhaft Vorhaben dienen, die:
- Begegnung und Austausch im Wohnumfeld ermöglichen,
- gemeinschaftliches Handeln im Alltag erproben,
- den konstruktiven Umgang mit unterschiedlichen Interessen unterstützen oder
- gemeinsam genutzte Räume beleben und gestalten.
Die Aufzählung dient der inhaltlichen Orientierung und ist nicht abschließend.
Maßgeblich ist der klar erkennbare Bezug zum Wettbewerbsthema.
(Inspiration, keine Vorgaben)
Der Förderwettbewerb ist bewusst offen angelegt. Im Mittelpunkt stehen eigene Projektideen, die aus konkreten Fragestellungen, aus der Praxis oder aus dem jeweiligen Quartier heraus entwickelt werden. Gleichzeitig kann es hilfreich sein, bei der Ideensuche auf Denkansätze oder Formate zurückzugreifen.
Die folgenden Beispiele verstehen sich daher ausdrücklich als Anregungen. Sie sind keine ausgearbeiteten Projektkonzepte, keine Empfehlungen und keine Voraussetzung für eine Förderung. Sie sollen dazu ermutigen, experimentell zu denken, Perspektiven zu wechseln und Projekte zu entwickeln, die zum jeweiligen Sozialraum passen.
Beispielhafte Denkansätze zur Projektentwicklung
Kurzformate für zufällige Begegnungen im Alltag: Wie können Menschen im Quartier miteinander ins Gespräch kommen, ohne sich vorher zu kennen oder organisieren zu müssen? Denkbar sind kurze, zeitlich klar begrenzte Begegnungen zwischen zufällig ausgewählten Personen, die durch einfache Impulse – etwa Begriffe, Fragen oder Themenpaare – angeregt werden. Der Fokus liegt auf Niedrigschwelligkeit und echter Begegnung jenseits digitaler Filter.
Zukunftsgespräche statt Rückblickformate: Angelehnt an biografische Erzählformate könnten Projekte den Blick bewusst nach vorn richten: Wie stellen sich unterschiedliche Menschen die Zukunft ihres Quartiers vor? Diese Zukunftsbilder können erzählt, diskutiert und in kreativen Formen sichtbar gemacht werden – etwa durch Modelle, Objekte, Klangbilder oder Collagen. Aus den unterschiedlichen Visionen können konkrete Ideen für kleinere Folgeprojekte entstehen.
Dialogformate im Spannungsfeld unterschiedlicher Meinungen: Projekte können gezielt Orte schaffen, an denen Menschen mit unterschiedlichen Haltungen, Erfahrungen oder Sichtweisen zusammenkommen. Gemeinsame Tätigkeiten – etwa Kochen, Gestalten oder Arbeiten – können dabei als Gesprächsanlass dienen. Ziel ist es, den Austausch auch bei kontroversen Themen zu ermöglichen und den Mut zum Gespräch mit Andersdenkenden zu stärken.
Erzähl- und Erinnerungsformate im Quartier: Wie lassen sich Erfahrungen, Begegnungen oder Alltagsgeschichten aus dem Quartier sichtbar machen? Denkbar sind mobile, analoge oder digitale Formate, die Menschen einladen, eigene Perspektiven einzubringen – anonym oder persönlich, punktuell oder über einen längeren Zeitraum.
Niedrigschwellige Dialogimpulse im öffentlichen Raum: Auch kleine Interventionen können Austausch anstoßen: temporäre Treffpunkte, mobile Gesprächsangebote oder kreative Gesprächsanlässe im Alltag des Quartiers. Entscheidend ist weniger die Größe als die Zugänglichkeit und Anschlussfähigkeit.
Hinweis: Die genannten Beispiele sind nicht abschließend. Ebenso willkommen sind gänzlich andere Projektideen, innovative Formate oder Ansätze, die hier nicht genannt werden.
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden.
- Der Eingang der Anträge muss bis zum 25. April.2026 erfolgen.
- Anträge können ausschließlich online eingereicht werden.
- Der Antrag muss entsprechend der Satzung der GESOBAU-Stiftung erstellt werden und einen Bezug zu Stadtteilen und Quartieren haben, in denen die GESOBAU AG und ihre Tochtergesellschaften Wohnungsbestände verwalten und bewirtschaften.
- Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einem klar erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema.
- Projekte sollen nicht auf die kurzfristige Linderung individueller materieller Notlagen abzielen, sondern auf gemeinschaftliche, nachhaltige Verbesserungen im Quartier.
GESOBAU-Stiftung
Stiftsweg 1, 13187 Berlin
stiftung@gesobau.de
Auslobung: Offener Wettbewerb
Die eingereichten Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Förderfähigkeit gemäß Satzung der GESOBAU-Stiftung
- Bezug zum Wettbewerbsthema
- Originalität und Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeit und Wirksamkeit
- Beitrag zur Gemeinschaftsbildung
- Umsetzbarkeit
Entsprechend ihrer Satzung ist die GESOBAU-Stiftung in den Stadtteilen aktiv in denen die GESOBAU AG und ihre Tochtergesellschaften Bestände haben.
Die Entscheidung zur Mittelvergabe erfolgt durch die Vorstände und das Kuratorium der GESOBAU-Stiftung als Mehrheitsentscheidung und wird bis zum 15. Juni 2026 bekannt gegeben.
Die Umsetzung der Projekte kann im Anschluss an die Bekanntgabe beginnen. Bei einer Förderung müssen die Projektkosten gegenüber der GESOBAU-Stiftung mittels Belegen abrechenbar sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mittelzuweisung und keine Aufwandsentschädigung der Antragstellenden.
Die GESOBAU-Stiftung versteht die Auslobung der Fördermittel als quartiers- bzw. bestandsbezogenes Engagement. Antragstellende werden gebeten, nach Möglichkeit auch eine Umfeldanalyse, eine Validierung oder eine einfache Wirkungsbeschreibung der umgesetzten Maßnahmen einzuplanen.
Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Projekte bei der GESOBAU-Stiftung einzureichen.
Projekte, die darauf angelegt sind, langfristig strukturelle Wirkungen zu erzielen, können
- bei Auswahl für eine einmalige Förderung durch die GESOBAU-Stiftung im Anschluss (bei erfolgreicher Umsetzung) einen Antrag auf Weiterförderung der Maßnahme an die GESOBAU AG richten (Kooperationszeitraum ab 2027), oder
- wenn sie nicht für eine Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt wurden, eine Kooperationsanfrage an die GESOBAU AG stellen (2027–2028).