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Jetzt kandidieren und das eigene Quartier verändern

Mieterbeiratswahl 2024

Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft. 

2024 wird im Quartier Nordbahnstraße und im Märkischen Vietel gewählt: In sechs Quartieren setzen sich neue Mieterbeiräte zusammen. 

Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur der Arbeit im Mieterbeirat.

So können Sie wählen!

Die Stimmabgabe ist denkbar simpel: Sie können ganz bequem per Briefwahl abstimmen. Schicken Sie uns einfach bis zum 10. Juli 2024 den ausgefüllten Briefwahlstimmzettel, den Sie ab Mitte Juni in Ihrem Briefkasten finden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme Gehör findet und Sie durch Nachbar*innen vertreten werden, denen Sie vertrauen.
 

Mieterbeiratswahlen im Märkischen Viertel

Auf der interaktiven Karte finden Sie die Quartiere, in denen Sie vom 6. Mai bis 10. Juli 2024 Ihren Mieterbeirat im Märkischen Viertel neu wählen können. Für eine genaue Adressenübersicht klicken Sie auf den markierten Teil der Karte.

Senftenberger Ring Westf Senftenberger Ring NordMV ZentrumSenftenberger Ring OstDannenwalder WegWilhelmsruher Damm

Zum Quartier Senftenberger West gehören folgende Adressen:

  • 914

    Finsterwalder Straße 72-96 (gerade)

  • 962

    Finsterwalder Straße 102A

  • 915

    Senftenberger Ring 71-95 (ungerade)

    Senftenberger Ring 72-78 (gerade)

Zum Quartier Wilhelmsruher Damm gehören folgende Adressen:

  • 906

    Wilhelmsruher Damm 165-185 (ungerade)

  • 907

    Wilhelmsruher Damm 103-157 (ungerade)

Zum Quartier Dannenwalder Weg gehören folgende Adressen:

  • 910

    Tiefenseer Straße 1-13

    Dannenwalder Weg 188-196 (gerade)

    Wilhelmsruher Damm 81-95 (ungerade)

  • 928

    Dannenwalder Weg 156-186 (gerade)

    Tramper Weg 1-3 (ungerade)

  • 946

    Dannenwalder Weg 147-153 ung., 153A

  • 924

    Dannenwalder Weg 70-72c (gerade)

Zum Quartier MV Zentrum gehören folgende Adressen:

  • 911

    Treuenbrietzener Straße 1-7 (ungerade)

    Wilhelmsruher Damm 114

  • 912

    Senftenberger Ring 18-32 (gerade)

    Treuenbrietzener Straße 9-15 (ungerade)

    Wesendorfer Straße 1

Zum Quartier Senftenberger Ring Ost gehören folgende Adressen:

  • 916

    Senftenberger Ring 38-38d

  • 917

    Treuenbrietzener Straße 29-31 (ungerade)

    Quickborner Straße 69-77 (ungerade)

  • 918

    Senftenberger Ring 40-40h

    Quickborner Straße 79-93 (ungerade)

Zum Quartier Senftenberger Ring Ost gehören folgende Adressen:

  • 919

    Senftenberger Ring 42-44g (gerade)

  • 855

    Senftenberger Ring 45, 45A, 45B, 47, 47A-C

  • 934

    Senftenberger Ring 35/ 35A

Ablauf der Wahl kurz erklärt

Von Kandidatur bis Konstituierung

Phase 1 - Kandidatur: Wer darf sich zur Wahl aufstellen?

Alle volljährigen Mieter*innnen der GESOBAU können sich zur Wahl aufstellen. Nach Veröffentlichung des Kandidaturaufrufs hatten alle bis zum 6. Mai 2024 Zeit sich zu bewerben.

Phase 2 - Wahl

Stehen alle Kandidat*innen fest, haben Sie bis zum 10. Juli 2024 Zeit, Ihre Nachbar*innen für eine Stimmabgabe zu gewinnen.

Phase 3 - Konstituierung

Nach der Wahl erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch Mitarbeiter*innen der GESOBAU am 12. und 15. Juli 2024. Anschließend informieren wir Sie per Hausaushang über das Ergebnis. Die künftigen Mitglieder eines Mieterbeirats werden von der GESOBAU kontaktiert und zur ersten Sitzung im September eingeladen.

Mitreden, mitgestalten, mitmachen

Gemeinsam klappt es besser: Mieterbeirat

Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.

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