Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft.
2024 wird im Quartier Nordbahnstraße und im Märkischen Vietel gewählt: In sechs Quartieren setzen sich neue Mieterbeiräte zusammen.
Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur der Arbeit im Mieterbeirat.
So können Sie wählen!
Die Stimmabgabe ist denkbar simpel: Sie können ganz bequem per Briefwahl abstimmen. Schicken Sie uns einfach bis zum 10. Juli 2024 den ausgefüllten Briefwahlstimmzettel, den Sie ab Mitte Juni in Ihrem Briefkasten finden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme Gehör findet und Sie durch Nachbar*innen vertreten werden, denen Sie vertrauen.
Mieterbeiratswahlen im Märkischen Viertel
Auf der interaktiven Karte finden Sie die Quartiere, in denen Sie vom 6. Mai bis 10. Juli 2024 Ihren Mieterbeirat im Märkischen Viertel neu wählen können. Für eine genaue Adressenübersicht klicken Sie auf den markierten Teil der Karte.
Zum Quartier Senftenberger West gehören folgende Adressen:
Zum Quartier Wilhelmsruher Damm gehören folgende Adressen:
Zum Quartier Dannenwalder Weg gehören folgende Adressen:
Zum Quartier MV Zentrum gehören folgende Adressen:
Zum Quartier Senftenberger Ring Ost gehören folgende Adressen:
Von Kandidatur bis Konstituierung
Phase 1 - Kandidatur: Wer darf sich zur Wahl aufstellen?
Alle volljährigen Mieter*innnen der GESOBAU können sich zur Wahl aufstellen. Nach Veröffentlichung des Kandidaturaufrufs hatten alle bis zum 6. Mai 2024 Zeit sich zu bewerben.
Phase 2 - Wahl
Stehen alle Kandidat*innen fest, haben Sie bis zum 10. Juli 2024 Zeit, Ihre Nachbar*innen für eine Stimmabgabe zu gewinnen.
Phase 3 - Konstituierung
Nach der Wahl erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch Mitarbeiter*innen der GESOBAU am 12. und 15. Juli 2024. Anschließend informieren wir Sie per Hausaushang über das Ergebnis. Die künftigen Mitglieder eines Mieterbeirats werden von der GESOBAU kontaktiert und zur ersten Sitzung im September eingeladen.
Mitreden, mitgestalten, mitmachen
Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.