Sie sind hier: Startseite > Wohnen > Wir für Sie > Mietschulden > 

Beratung bei Mietschulden

Terminvereinbarung unter            (030) 4073-0

Mietschulden

Dann klappt´s auch mit der Miete

Durch Umstände, die Sie nicht verschuldet haben, können Schulden entstehen. Aber schon mit zwei offenen Mietzahlungen könnten Sie durch fristlose Kündigung plötzlich wohnungslos werden.

Wir stehen Ihnen auch bei Mietrückständen zur Seite und bauen auf Ihren Willen, eine Räumungsklage zu vermeiden. Kontaktieren Sie unseren Kooperationspartner, den Deutschen Familienverband, und lassen Sie sich helfen. Umgang mit Ämtern und Gläubigern sind machbar, wenn Sie jetzt den richtigen Schritt tun: Holen Sie sich Hilfe!