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Solveig Beck

Frauen-vertreterin

Solveig Beck

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Frauenförderplan der GESOBAU

Frauenförderplan_2012.pdf

Frauenförderplan

Förderkonzept auf allen Ebenen

Frauenförderung

Der Frauenförderplan der GESOBAU hat zum Ziel, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungs-gebot von Frauen und Männern in der GESOBAU zu verwirklichen.

Die GESOBAU begreift als modernes Immobilienunternehmen die fachlichen und
sozialen Kompetenzen von Frauen als unverzichtbare Ressource und ist daher bestrebt, Frauen mittels eines Förderkonzeptes auf allen Ebenen gleichberechtigte berufliche Chancen zu garantieren. Gleichzeitig werden auch Männern durch familienfreundliche Regelungen Anreize gegeben, Beruf und Familie besser zu vereinbaren und somit die traditionellen Rollenzuweisungen, die eine der Grundlagen für die fehlende Gleichberechtigung von Frauen und Männern darstellen, überwinden zu helfen.

Diskriminierungen abbauen

In diesem Sinne soll der Frauenförderplan der GESOBAU auf der Grundlage des am
28. November 2010 beschlossenen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ein Instrument sein, um die Forderung des Grundgesetzes nach Gleichberechtigung
im Arbeitsleben zu erfüllen und die Lebenswirklichkeit von Frauen ebenso wie die der Männer zu berücksichtigen. Der Frauenförderplan soll dazu beitragen, Diskriminierungen abzubauen und vorhandene Strukturen zu verändern, so dass Frauen mittelfristig in allen Funktionen und Einkommensbereichen paritätisch vertreten sind. Die Rechte schwerbehinderter Personen und Mitarbeiter bleiben vom LGG unberührt.