- 1: Porträt.
- 2: Vorstand.
- 3: Presse.
- 4: Jobs & Karriere.
- 5: Corporate Social Responsibility.
- 6: Anti-Korruptions-Kodex.
- 7: Ausschreibungen.
- 8: GESOBAU-Stiftung.
- 9: aktiva.
- 10: Mitglieder-Bereich
Ombudsmann für Anti-Korruptionsgrundsätze
Prof. Dr. Jürgen F. Kemper
im Auftrag der GESOBAU AG
Tel.: (030) 25 797 5000
www.ombudsmann-gesobau.de
Pressemitteilungen
2. Kinderwiesenfest im Märkischen Viertel
05.07.2010
Anti-Korruptions-Kodex
Vertrauenswürdigkeit und Transparenz
Damit die Wirtschaft nach legalen Regeln arbeitet, müssen Kunden und Mitbewerber auf die Integrität von Unternehmen und Mitarbeitern vertrauen können. Die wichtigen Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Satzung der GESOBAU festgeschrieben. Ziel dieser Bestimmungen ist es, Korruption und Wirtschaftskriminalität vorzubeugen. Bereits 2005 hat die GESOBAU einen unabhängigen Ombudsmann berufen.
Richtlinien schaffen Klarheit
Dem Wunsch der Mitarbeiter entsprechend, wurden unternehmensinterne Richtlinien (z. B. zum Annehmen von Präsenten oder zu Einladungen von Seiten der Geschäftspartner) erarbeitet. Rechtsanwalt Dr. Jürgen F. Kemper konnte als unabhängiger externer Ombudsmann und erfahrener Fachjurist für Fragen zur Einhaltung dieser Richtlinien gewonnen werden. Er steht als Ansprechpartner für Mitarbeiter, Mieter und Partnerfirmen der GESOBAU zur Verfügung, falls Verdachtsmomente auftreten.
Streng vertrauliches Vorgehen
Rechtsanwalt Dr. Jürgen F. Kemper prüft die jeweils vorgebrachte Situation, um einen Verdacht entweder auszuräumen oder entsprechende Schritte einzuleiten. Da er als Ombudsmann der Schweigepflicht unterliegt, muss der Hinweisgeber keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter, Lieferanten oder Auftragnehmer können Hinweise geben.
